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#1
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an die Vaybee Redaktion, User Timeraiser
Timeraiser, predigt hier seit Jahren Antimuslimischer Rassismus und Islamophobie bzw. Islamfeindlichkeit, wieso unternimmt Ihr nichts gegen diesen Geistesgestörten.!?
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#2
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Meinungsfreiheit - kennst du das? :-)
Gut, hier verwechselt man Meinungsfreiheit auch oft mit Beschimpfung anders denkender Menschen aber das gehört zum guten Ton schätze ich, wenn ich sehe, wieviele sich dazu hinreißen lassen.. Aktion - Reaktion.. Wenn man Respekt erwartet (als Moslem) muss man auch anders denkende (Atheisten) respektieren. Timeraiser war ziemlich lang respektvoll, bis er gemerkt hat, dass dieser Respekt einseitig war - und jetzt teilt er leider auch aus. |
#3
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Auch in Deutschland gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit
Zitat:
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt, b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, 2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder 3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. (5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht. (6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar. (7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechen |
#4
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Finde ich gut Anonymus - du machst immerhin den Anfang und lernst, was Meinungsfreiheit ist - ich hoffe du hältst dich in Zukunft daran :-)
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#5
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erst denken, dann schreiben
Zitat:
meinungsfreiheit ist nicht die fortwährende verunglimpfung von muslimen. meinungsfreiheit ist nicht rassistische hetze gegen den islam und/oder die muslime zu schüren. meinungsfreiheit ist nicht die permanente ablehnung und abwärtung des islam / der muslime. meinungsfreiheit ist nicht ein feindbild islam zu erschaffen. meinungsfreiheit ist nicht mit falschdarstellungen den rassismus zu legitimieren. meinungsfreiheit ist nicht mit übertriebenen und falschen aussagen islamfeindliche ressentiments zu schüren. wir sind alle alt genug und können sehr wohl unterscheiden ob jemand gerade seine meinung kundtut oder ob jemand bewusst antimuslimischen rassismus schüren möchte. jeder der regelmäßig eine tageszeitung bezieht wird sehr deutliche parallelen zur pegida, npd und co sehen. denn die pegida argumentiert auch mit der 'meinungsfreiheit'. ich persönliche habe nichts dagegen mir die meinung anderer durchzulesen, aber wenn eine person über mehrere jahre immer wieder das gleiche wiederholt und permanent eine religion verspottet und falschaussagen darüber verbreitet, ist zivilcourage gefragt. Zitat:
Zitat:
zeige mir doch bitte einen user der permanent atheisten beleidigt, verspottet oder nicht respektiert. deine aussage ist einfach nur gelogen und dein versuch die niveaulosigkeit zu rechtfertigen ist damit auch misslungen. |
#6
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Oh Welt! Wozu brauhst du mich, wenn deinesgleichen selbst es tun Zitat:
Hetze ist jemanden zu einer Untat aufrufen und tätig zu werden. Habe ich jeh geschrieben: "Nun erhebet euch und tuet dies und das!" Du drehst dir gerade die Zigarrenrollen, genauso wie du es rauchst. Zitat:
Willst du der ungläubigen Menscheit ihre Einstellung verbieten? *Lol, Du bist klasse!* Wie bitte? Einer aus dem Internet schafft ein Feindbild für alle in der Welt der Lesenden? Muahhahahah, wie geil! Geändert von timeraiser (19.02.2015 um 23:12 Uhr). |
#7
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Zitat:
→ ABER DANN SELBST durch Falschdarstellung den Rassismus einer Userin ankreiern wollen ▼ Zitat:
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#8
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Zitat:
Und wowwww, wieso kommst, das jetzt erst der Stachel an dein Arsch gewachsen, der dich aufschrecken läßt? PS: Stachel im Arsch bezieht sich auf eine Ex-User genannt Man-Biene oder ManBeee oder so... du erinnerst mich so an ihn [/size] Zitat:
Feyzade, A-Na-Nimm-Öse, ManBee mit Stachel am Klee, ... Wo warst du noch mal die letzten 10 Jahre? Ach ja, du hast du nur Vaybee studiert, stimmt ja! Deshalb hattest du keine Augen für andere *Muahhahahahhaah* Zitat:
Na klar, LaFaBeSi, BeyazGül, HuhuSanaNe, BenekAlice, Shinjuku und meine Wenigkeit... alles Lügner in deinen Augen! Und deine Weste wurde immer unendlich reiner! Klasse! In welchem Zirkus tritts du als Politiker auf? |
#9
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Zitat:
Ey ebu-cahil, schon das zweite Mal, das du zum Thread wirst.. Das wird ja langsam zur Gewohnheit. Irgendetwas machst du defininitv falsch. Es gibt Themen, da solltest du einfach nicht mehr mitreden sieh das endlich ein Sana cok aciyorum biliyormusun? Dünyada gördügüm en zavalli insanlardan birisin. |
#10
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Zitat:
Wie hälts du es eigentlich in der Kirche oder Mosche aus? Ich meine das Buch hat sich 1000-2000 Jahre nicht wesentlich geändert. Und die Herren Preediger wiederholen auch irgendwie das Gleiche. Das muss doch deine Intelligenz beleidigen ;-) |