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Die medialen Gülen-Jäger folgen einer Strategie
Fethullah Gülen und die Hizmet-Bewegung sind Gegenstand der wohl am meisten kontrovers geführten und umstrittenen Diskussionen der letzten Jahre. Für manch einen ist Gülen „der einflussreichste Prediger des türkischen Islam“ oder die Verbindung von „Demut und Charisma“. Für andere wiederum „inszeniert sich Gülen als Gandhi des Islam“ oder wird als „Grauer Wolf im Schafspelz“ bezeichnet. Die kontroversen Auffassungen über ein- und dieselbe Bewegung und deren Ideengeber sind keine Neuerscheinung. Vergleichbare Züge der Pro- und Contra-Haltung sind bereits vor 30 Jahren in der Türkei durchlaufen worden. Mit der Zunahme der Aktivitäten der Hizmet-Akteure und der Anzahl an Schulen, die von der Bewegung nahe stehenden Menschen eröffnet worden sind, scheint nun auch in Deutschland eine – anscheinend von der türkischen Debatte stark beeinflusste - Diffamierungskampagne systematisch und koordiniert abzulaufen wie bereits zuvor in anderen Ländern.
Untersuchungen der negativen Berichterstattung im englischen und türkischen Sprachraum In seinem Buch „Strategic Defamation of Fethullah Gülen“ geht Dogan Koc explizit auf die Thematik der strategischen Diffamierung und negativen Berichterstattung über Gülen ein. Die Ergebnisse dieses Buches gründen sich auf eine wissenschaftliche Untersuchung von insgesamt 450 englischen und türkischen Artikeln, Kolumnen, Büchern und Internetnachrichten. Berücksichtigt wurden ausschließlich beschuldigende und kritisierende Texte, die auch falsche Tatsachenbehauptungen beinhalteten. Positive Berichterstattungen und bloße subjektive Meinungsäußerungen oder konstruktive Kritik hingegen wurden in der Untersuchung Kocs unberücksichtigt gelassen. Für Dogan haben die weltweiten Polemiken in jener Zeit begonnen, als die Hizmet-Bewegung in den letzten Jahren weltweit begonnen hatte, Interesse zu erwecken. In Städten wie Houston, London, Washington, Amsterdam, Berlin, Kairo, Cape Town, Los Angeles, Neu Delhi und Jakarta wurden wissenschaftliche Symposien an Universitäten veranstaltet, an der eine Vielzahl von internationalen Akademikern teilgenommen hatte. Die Bewegung wurde aus unterschiedlichen Perspektiven zum Thema empirischer Arbeiten gemacht. Andererseits wurden Fethullah Gülen und die Bewegung, so Koc, „für eine kleine Gruppe von Autoren zum Anreiz für Diffamierung“. Hierzu schreibt Abdulhamid Türker in einem Beitrag für Today‘s Zaman, dass die Auffälligkeit der Diffamierungen in diesem Zusammenhang inhaltlich wie zeitlich unverkennbar auf Strategie, Planung und eine optimierte Ausrichtung auf Leser und auf Anhänger oder zumindest Bewunderer Gülens schließen lasse. Dogan Koc schreibt dazu, dass derartige üble Nachrede zur emotionalen Bestürzung der Anhänger und Sympathisanten und zur Verwirrung bei den westlichen Dialogpartnern geführt habe. Interessant findet Koc auch die inhaltlich höchst widersprüchliche Differenz zwischen englischen und türkischen Diffamierungstexten. Auf der türkischen Seite wird Fethullah Gülen unter anderem unterstellt, „Zionist“, „CIA-Agent“, „amerikanische Marionette“, ja sogar „geheimer Kardinal des Papstes“ zu sein. In den englischen Texten wiederum steht Gülen als „Antisemit“, „Gegner des Westens und der westlichen Identität“ und als „toleranter Missionar, der versucht, die Christen zu islamisieren“. Den Lesern gegenüber soll das Gefühl eines islamistischen Trojanischen Pferdes erweckt werden, welches versuche, im Stile eines Khomeini ein islamisches Kalifat zu gründen. Koc empfindet es dabei als besonders pikant, zur gleichen Zeit als geheimer Kardinal und zweiter Khomeini verdächtigt zu werden. Die wissenschaftlichen Untersuchungen Dogan Kocs haben ergeben, dass die Gruppen, die hinter den Diffamierungen auf der türkischen Seite standen, entweder den radikalen Islamisten oder den laizistischen und nationalistischen alten Eliten der „weißen Türken“ zuzuordnen waren. Die englischen Texte wurden zwar im Vergleich zu den türkischen von auf den ersten Blick unterschiedlichen Gruppierungen verfasst, dennoch findet man bei genauerer Betrachtung einen Konsens in der dahinterstehenden ideologischen Einstellung. Die meisten Autoren dieser Texte können als ausländerfeindlich, rassistisch oder politisch außerordentlich radikal eingestuft werden, so Koc. Die gesamte Diffamierungsaktion hatte mit dem einstimmigen Freispruch Gülens im Juni 2008 von der gegen ihn erhobenen Anklage vorübergehend stark an Schwung verloren. Eine wiederholte Zunahme war dann allerdings nach dem Aufruf Gülens im September 2010 zur Partizipation am Volksentscheid über die kleine Verfassungsreform zu verzeichnen. Das Referendum endete mit 57,93% der Stimmen zu Gunsten des Regierungsvorschlages. Experten betrachteten den Aufruf Gülens auf Grund der durch diesen mitbegünstigten hohen Wahlbeteiligung seiner Anhänger aus dem In- und Ausland als für das Ergebnis entscheidend. Diese im Zusammenhang mit dem Volksentscheid offenkundige starke Präsenz der Bewegung hat erneut die Diffamierungsaktivisten mobilisiert. Im Zuge dieses zweiten Durchgangs der Kampagne gegen Gülen ist offensichtlich eine Zentrumsverlagerung nach Deutschland zu beobachten. Die Anklagepunkte des Gülen-Prozesses 2008 lauteten unter anderem: Unterwanderung des Staatsapparates und des Militärs mittels seiner Schulen, Aufbau einer „schein-modernen Haltung“ mit eigentlicher Islamisierungsabsicht, Gehirnwäsche bei Schülern der Schulen, Anstreben einer weltweiten Führerrolle der Muslime, wofür das Treffen mit dem Papst als Beweis dienen solle, die Unterstützung eines Präsidialsystems als Staatsform, um den Übergang zu einem Gottesstaat zu erleichtern und die Beschleunigung der Abschaffung der Prinzipien Atatürks. Dazu noch Aufbau eines internationalen illegalen Netzwerks, welches eigentlich als eine Terrororganisation angesehen werden müsste, unter dem Deckmantel legaler Einrichtungen und zu guter Letzt die Gründung eines islamischen Staates. Alle diese Anschuldigungen haben sich im Prozess 2008 in Luft aufgelöst. Das hindert die Protagonisten der Diffamierungskampagne nicht daran, sie alle in Deutschland immer noch und uneingeschränkt zu verbreiten. Das Image des Predigers und Imams, dessen Arme sich auf alle Lebensbereiche der Gesellschaft und Instanzen des Staates erstrecken und sogar bis ins Militär hineinreichen würden, ist ein beliebtes Motiv. Obwohl eine vermeintliche Videoaufzeichnung Gülens, die offenkundig Unterwanderungsabsichten und Konspirationspläne offenbaren sollte, vom Gericht 2008 beim Freispruch als manipuliert dechiffriert wurde, scheuen sich die Gülen-Jäger hierzulande nicht, dieses bereits gerichtlich als nicht tragfähig erklärte Material weiterhin als Beweismittel vorzuführen. Déjà-vu einer Diffamierungsszenerie in Deutschland Mangelnde Transparenz, Unaufrichtigkeit, Kooperation unter falschem Vorwand, Diskriminierung von Frauen: Die Liste von Vorwürfen gegen die Hizmet-Bewegung erscheint als nicht enden wollend, kaum etwas, das darauf fehlen würde. Auch wenn die Anhänger mit ihren Hauptprioritäten wie Dialog, Bildung, interreligiöser und -kultureller Austausch ausgelastet genug sind, um für die ihnen unterstellten finsteren Machenschaften überhaupt die erforderliche Zeit zu finden, vergeht kaum ein Tag, an dem diese sich nicht mit dubiosen Schlagzeilen und Untersuchungen auseinandersetzen müssen. Durch die steigende Zahl an Einrichtungen wie Nachhilfezentren, Schulen, Vereinen und Dialogzentren haben auch die lautstarken Angriffe, welche in ihrem Aufbau und in ihrer Struktur identische Züge zu früheren medialen Großoffensiven in der Türkei aufweisen, auch in Deutschland zugenommen. In den Jahren 2004 bis 2012 wurden insgesamt dreizehn parlamentarische Anfragen bezüglich der Hizmet-Bewegung gestellt. Alle Anfragen, deren Ziel es war, belastende Äußerungen staatlicher Stellen gegen diese Bewegung zu erlangen, endeten auf Grund der gewissenhaften und demokratischen Einstellung des Staates und der dazu gehörenden Institutionen mit einem Fiasko für die Anfrager. Das Ziel, Hizmet das Etikett der Verfassungswidrigkeit und des Terrorismus anzuheften, konnte infolge der gewissenhaften und demokratischen Amtsführung der Adressaten nicht erreicht werden. Auch die kürzlich beantwortete Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag erwies sich als Rohrkrepierer. |
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Es fällt auf, dass sich zwölf dieser Anfragen auf den Zeitraum zwischen 2010 bis 2012 konzentrierten, nach dem Verfassungsreferendum in der Türkei. Eine genauere Betrachtung der Anfragen weist auffällige Gemeinsamkeiten auf. In den Anfragen erhobene Vorwürfe, Antragsfragen und Beweggründe zur parlamentarischen Anfrage sind fast immer identisch. In allen Anfragen wird von den Antragstellern im Vorfeld mit Hinweis auf Aufklärung auf das Risiko einer derartigen Bewegung mit vermeintlich unbekannter und islamistischer Agenda aufmerksam gemacht. Antragsteller sind überwiegend, immer dem Wahlergebnis entsprechend, Mitglieder der Opposition. Als Quelle dienen zeitnah veröffentlichte Diffamierungsbeiträge von diversen Medien. So kommt es zu identischen Anfragen, in exakt der gleichen Themenstellung, jedoch in verschiedenen Städten und Ländern und zu unterschiedlichen Vereinen und Einrichtungen. Das Ausmaß der Demotivation der als verfassungswidrig verdächtigten Beschuldigten kann höchstens erahnt werden. Die ungeachtet dessen zu verzeichnende Fortsetzung aller ehrenamtlichen und gesellschaftlich konstruktiven Arbeit lässt hingegen darauf hoffen, dass der gewünschte Einschüchterungseffekt nicht Platz greifen wird. In keinem der dreizehn Fälle waren Anhaltspunkte für verfassungsrechtliche oder strafrechtliche Bedenken oder für das Vorhandensein tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Einstufung als Beobachtungsobjekt auffindbar. „Die Fethullah-Gülen-Bewegung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz nicht beobachtet“ heißt es in mehreren Antworten. Den Landesregierungen ist es – auch dies kommt in den Anfragebeantwortungen stets zum Ausdruck -, aus Gründen der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates verwehrt, religiöse Überzeugungen und Glaubensaussagen zu bewerten. Und daran hält man sich auch in allen Fällen strikt.
Der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting warnte bereits 2004 in einem Ausschuss vor voreiligen und von Vorurteilen gekennzeichneten Bestrebungen, die Bewegung zu stigmatisieren. Im Protokoll heißt es: „Diese sei so nicht als verfassungswidrig anzusehen, was den entscheidenden Gesichtspunkt darstellt. Mit einem solchen Stempel „verfassungswidrig“ müsse man bei religiösen Bewegungen sehr vorsichtig sein und ihn nur benutzen, wenn entsprechend ausreichende Unterlagen vorhanden seien. Diese seien dazu jedoch nicht vorhanden“. Das demokratische Bewusstsein und das intakte Pflichtgefühl in den angefragten Instanzen haben deshalb stets zu einer Bestätigung der verfassungskonformen Haltung und Einstellung der Hizmet-Bewegung geführt. (Von Hilal Akdeniz) |