Neues Gesetz verdoppelt ausländischen Anteil an türkischen Medien
Der Verfassungsausschuss des türkischen Parlaments hat eine Gesetzesvorlage für die Gründung von Radio- und Fernsehanstalten und das Angebot von Rundfunkdiensten verabschiedet, in der die Grundsätze für Radio- und Fernsehübertragungen überarbeitet und die Obergrenze für ausländische Beteiligungen an türkischen Sendeanstalten auf 50 % angehoben wird.
Der Ausschuss hat den 50 Artikel umfassenden Entwurf am Donnerstag mit dem stellvertretenden türkischen Ministerpräsidenten Bülent Arinc erörtert und mit nur geringfügigen Änderungen verabschiedet. „Wir möchten die Qualität der Radio- und Fernsehsendungen verbessern“, sagte Arinc. „Ausländische Kapitalgeber sollen auch in diesem Bereich tätig sein dürfen und entsprechende Möglichkeiten haben.“ Nach dem neuen Gesetz dürfen sich türkische Medienunternehmen zu 50 % – anstatt wie bisher 25 % – in ausländischem Eigentum befinden. Gleichzeitig wird das Verbot aufgehoben, dass sich ausländische Anteilseigner nicht an einem zweiten Medienunternehmen beteiligen dürfen, d. h. Ausländer können jetzt Anteile an mehreren Medienunternehmen erwerben.
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