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  #1  
Alt 27.11.2014, 18:08
Beyazguel60
 
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Standard "Mehmet":"Ich möchte das Deutsche in mir ausleben können"

Die Welt www.welt.de

PANORAMA "MEHMET"

"Ich möchte das Deutsche in mir ausleben können"

Er schwänzte, klaute, prügelte. "Mehmet" war ein Intensivtäter und wurde mit 14 Jahren in die Türkei abgeschoben. Jetzt plant der 30-Jährige seine Rückkehr – und sagt, was er in Deutschland will.

Zitat:
Muhlis Ari: Das ist leicht zu beantworten: Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen. Deutschland ist meine Heimat. Die Türkei ist auch meine Heimat. Aber ein Teil von mir ist deutsch. Ich möchte das Deutsche in mir ausleben können. Ich habe Sehnsucht nach Deutschland.
  #2  
Alt 27.11.2014, 18:35
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timeraiser timeraiser ist offline
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Standard

@Mehmet alias Muhlis Ari

Bleib uns fern!

Zitat:
Die Welt: Es ist aber ja nicht so, dass Deutschland auf Sie wartet. Wovon wollen Sie denn leben? Von Sozialhilfe?
Ari: Ich will doch gar nicht in Deutschland leben. Schon gar nicht will ich von Sozialhilfe leben. Warum denken das eigentlich immer alle? Ich will nur wieder nach Deutschland reisen können. Also als Gast, als Besuch oder auch beruflich. Ich will Frieden mit Deutschland machen. Alles soll abschließend und korrekt geregelt werden. Da bin ich sehr deutsch.
Die Welt: Sie haben keinen Beruf gelernt. Wie kommen Sie klar?
Ari: Das stimmt, ich habe keinen Beruf gelernt. Trotzdem habe ich einen Beruf. Ich bin Unternehmer. Es geht mir gut hier in der Türkei. Ich gehöre zur Mittelschicht, aber ich arbeite hart.
Die Welt: Was eigentlich?
Ari: Ich veranstalte Paintball-Events für Unternehmen, handele mit Gebrauchtwagen und nachts arbeite ich in einer Fabrik, damit ein bisschen mehr übrig bleibt.
Die Welt: Wie? In einer Fabrik? Was machen Sie da?
Ari: Ganz normal arbeiten. Als Arbeiter. Am Fließband.
...
Die Welt: Was sind Ihre Pläne in Deutschland?
Ari: Ich habe eine Idee. Wenn es klappt, wenn ich meine Vergangenheit bereinigt habe, dann gründe ich in Deutschland einen Verein. Ich habe auch schon eine Idee für den Namen – "Gewaltig gegen Gewalt". Gut, oder?
Die Welt: Ähm, ja, ganz gut. Was soll der Verein machen?
Ari: Paintball. Paintball für Kinder von der Straße. Jeder darf mitmachen. Paintball ist was Tolles für Jungs. Aggressionen rauslassen, Erfolge erzielen, strategisch denken

Ja klar, er gehört zum Mittelstand in der Türkei. Er arbeitet vorwiegend in einer Fabrik. Will als Gast nur kommen, weil es ihm in der Türkei ja gut geht. Und wenn er als GAST in Deutschland ist, will er ein Verein gründen und sich um die Kinder kümmern

Der lügt das blaue vom Himmel runter, dass es schon Fadenscheinig regnet.

Bizden uzak dur lütfen!

[/size]
  #3  
Alt 28.11.2014, 18:42
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HeGotSoul HeGotSoul ist offline
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Ich würde ihm gerne eine Chance geben. Damals war er 16 Jahre jung und dumm. Heute mit 30 denkt er sicherlich anders und könnte tatsächlich jungen Menschen die ähnlich wie er damals auf dem Holzweg sind helfen.
  #4  
Alt 28.11.2014, 19:22
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Zitat:
Zitat von HeGotSoul Beitrag anzeigen
Ich würde ihm gerne eine Chance geben. Damals war er 16 Jahre jung und dumm. Heute mit 30 denkt er sicherlich anders und könnte tatsächlich jungen Menschen die ähnlich wie er damals auf dem Holzweg sind helfen.
Insofern, dass er ,aufgrund der Straf-Maßnahmen, nicht zum Schwerverbrecher wurde, könnte man dir fast Recht geben.

Aber lieber gebe ich diese Chance und den Platz in diesem Lande einem Asylbewerber, als ihm.
  #5  
Alt 28.11.2014, 20:45
Beyazguel60
 
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Zitat:
Zitat von timeraiser Beitrag anzeigen
Insofern, dass er ,aufgrund der Straf-Maßnahmen, nicht zum Schwerverbrecher wurde, könnte man dir fast Recht geben.

Aber lieber gebe ich diese Chance und den Platz in diesem Lande einem Asylbewerber, als ihm.
Meinst du nicht, das damals die Bayerische Staatsregierung zu hart zu ihm war ???
Die wollten doch damit nur ein Exempel an ihm statuieren, mehr nicht.
  #6  
Alt 28.11.2014, 20:52
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Zitat:
Zitat von Beyazguel60 Beitrag anzeigen
[SIZE=""]Meinst du nicht, das damals die Bayerische Staatsregierung zu hart zu ihm war ???
Die wollten doch nur ein Exempel an ihm statuieren, mehr nicht.[/size]
Hat aber "begrenzt" funktioniert, oder nicht? Also lieber einmal zu hart, als zu schwach bestrafen, so dass es ein böses Ende hat.

Beispiele>
Zitat:
"Ich habe ihr nur eine Backpfeife verpasst"
Der Täter wurde derweil von der Polizei geschnappt. Der 18-Jährige ist bereits mehrfach straffällig geworden. Er ist geständig und sitzt nach "Bild"-Informationen in der JVA Wiesbaden in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelte zunächst wegen schwerer Körperverletzung gegen ihn - nun dürfte daraus Körperverletzung mit Todesfolge werden.
Die "Bild"-Zeitung zitierte den Täter mit der Aussage: "Ich habe ihr nur eine Backpfeife verpasst." Freunde des Täters verherrlichten die Tat auf Facebook - schrieben unter anderem, dass so etwas nun mal passiere, wenn "eine Frau die Ehre beschmutzt".

Geändert von timeraiser (28.11.2014 um 20:56 Uhr).
  #7  
Alt 28.11.2014, 21:12
Beyazguel60
 
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@Timeraiser

Das ist was anderes, im Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke.


Wikipedia:Jugendstrafrecht
Zitat:
In solchen Fällen soll zwar auch dem jungen Straftäter durch ernsthafte Ermahnung oder leichte Sanktionen (Denkzettel) deutlich gemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft auch für ihn verbindlich sind, andererseits soll aber beachtet werden, dass eine übermäßige Strafe sich entwicklungsschädigend auswirken kann.
Das Gesetz geht weiter davon aus, dass es jungen Tätern noch an dem für die strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderlichen Unterscheidungsvermögen zwischen Recht und Unrecht (Unrechtsbewusstsein) fehlen kann. Auch wenn diese Unterscheidungsfähigkeit gegeben sei, besitze der Jugendliche oft nicht die Fähigkeit, der Einsicht entsprechend zu handeln.
Zitat:
Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Nicht Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht ist Täterstrafrecht. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.
  #8  
Alt 28.11.2014, 21:59
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
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@Timeraiser

Ich rechtfertige damit keinen Totschlag.

Ich will nur sagen, dass viele Richter (mithilfe von Sozialarbeitern, Sachverständigen und dem Jugendamt usw.) solche Entgleisungen vorhersehen könnten und dementsprechende erziehungsrechtliche Mittel einsetzen könnten, also präventiv.
D.h. rechtzeitig richtig Maßregeln und nicht erst wenn es zu spät ist.
Ich kenne Fälle von Jugendlichen mit mega langen Strafregister Auszügen "Bundeszentralregister Auszug", wo der Jugendliche leider nur Sozialdienst oder einen kurzen Jugendarrest auferlegt bekommen hat.
Jedoch reichen meines Erachtens solche Maßnahmen bei manchen Jugendlichen nicht aus. Manchmal ist Jugendstrafe bestimmt eine richtige Entscheidung.

Eine unangekündigte Abschiebung, wie im Falle "Mehmet" ist jedoch eindeutig unverhältnismäßig gewesen.

Jugendstrafrecht:
Zitat:
...,dass es sich bei Jugendkriminalität oft um relativ harmlose, vorübergehende Entgleisungen handelt (sog. Episodenhaftigkeit der Jugendkriminalität), die fast bei jedem jungen Menschen gleich welcher Gesellschaftsschicht (Allgegenwart der Jugendkriminalität) während der Einordnung in das soziale Leben der Erwachsenen auftreten können.
Zitat:
Typische Delikte: Diebstahl etwa in Form des Ladendiebstahls, Sachbeschädigung (z. B. in Form von strafbaren Graffiti), Körperverletzungsdelikte und Beförderungserschleichung. Raub- und Erpressungsdelikte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Zitat:
§ 5 JGG unterscheidet zwischen drei Gruppen von Sanktionen: Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel (Verwarnungen, Auflagen, Jugendarrest) und Jugendstrafe. Dabei richtet sich die Wahl der Rechtsfolge danach, welche nach der Persönlichkeit des Täters den besten Erfolg für seine Resozialisierung verspricht. Versprechen mehrere Maßregeln den gleichen Erfolg ist diejenige zu wählen, die den geringsten Eingriff darstellt. Dabei ist stets zu beachten, dass das Jugendstrafrecht nicht zu einer Schlechterstellung des Jugendlichen führen soll: Die Grenze des schuldangemessenen Strafens darf auch im Jugendstrafrecht nicht überschritten werden.
  #9  
Alt 28.11.2014, 22:17
Beyazguel60
 
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Zum Fall Tugce:


Bei Heranwachsenden, also bei 18-20 Jährigen wird meistens das Jugendstrafrecht angewendet. Hierbei spielen die Marburger Richtlinien eine große Rolle.

Zitat:
Wikipedia:
Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat.
Marburger Richtlinien http://de.wikipedia.org/wiki/Marburger_Richtlinie
Zitat:
Diese sind unter anderem mangelhafte Ausbildung der Persönlichkeit, Hilflosigkeit, Naivität, Neigung zu abenteuerlichen Unternehmungen, spielerische Einstellung zur Arbeit, mangelnder Anschluss an Altersgenossen, keine Lebensplanung sowie mangelnde Eigenständigkeit.
Die Marburger Richtlinien stammen aus dem Jahr 1954 und seitdem wird versucht, ihre Kriterien zu präzisieren.
Falls das alles nicht eingreift, erst dann wird Erwachsenen Strafrecht angewendet.

  #10  
Alt 28.11.2014, 22:35
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Ich kenne seine Akte nicht! Aber wieso soll es nur die Opfer unverhältnismäßig erwischen?
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