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#1
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"Mehmet":"Ich möchte das Deutsche in mir ausleben können"
Die Welt www.welt.de
PANORAMA "MEHMET" "Ich möchte das Deutsche in mir ausleben können" Er schwänzte, klaute, prügelte. "Mehmet" war ein Intensivtäter und wurde mit 14 Jahren in die Türkei abgeschoben. Jetzt plant der 30-Jährige seine Rückkehr – und sagt, was er in Deutschland will. Zitat:
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#2
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@Mehmet alias Muhlis Ari
Bleib uns fern! Zitat:
Ja klar, er gehört zum Mittelstand in der Türkei. Er arbeitet vorwiegend in einer Fabrik. Will als Gast nur kommen, weil es ihm in der Türkei ja gut geht. Und wenn er als GAST in Deutschland ist, will er ein Verein gründen und sich um die Kinder kümmern Der lügt das blaue vom Himmel runter, dass es schon Fadenscheinig regnet. Bizden uzak dur lütfen! [/size] |
#3
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Ich würde ihm gerne eine Chance geben. Damals war er 16 Jahre jung und dumm. Heute mit 30 denkt er sicherlich anders und könnte tatsächlich jungen Menschen die ähnlich wie er damals auf dem Holzweg sind helfen.
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#4
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Zitat:
Aber lieber gebe ich diese Chance und den Platz in diesem Lande einem Asylbewerber, als ihm. |
#5
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Zitat:
Die wollten doch damit nur ein Exempel an ihm statuieren, mehr nicht. |
#6
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Zitat:
Beispiele>
Zitat:
Geändert von timeraiser (28.11.2014 um 20:56 Uhr). |
#7
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@Timeraiser
Das ist was anderes, im Jugendstrafrecht gilt der Erziehungsgedanke. Wikipedia:Jugendstrafrecht Zitat:
Zitat:
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#8
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@Timeraiser
Ich rechtfertige damit keinen Totschlag. Ich will nur sagen, dass viele Richter (mithilfe von Sozialarbeitern, Sachverständigen und dem Jugendamt usw.) solche Entgleisungen vorhersehen könnten und dementsprechende erziehungsrechtliche Mittel einsetzen könnten, also präventiv. D.h. rechtzeitig richtig Maßregeln und nicht erst wenn es zu spät ist. Ich kenne Fälle von Jugendlichen mit mega langen Strafregister Auszügen "Bundeszentralregister Auszug", wo der Jugendliche leider nur Sozialdienst oder einen kurzen Jugendarrest auferlegt bekommen hat. Jedoch reichen meines Erachtens solche Maßnahmen bei manchen Jugendlichen nicht aus. Manchmal ist Jugendstrafe bestimmt eine richtige Entscheidung. Eine unangekündigte Abschiebung, wie im Falle "Mehmet" ist jedoch eindeutig unverhältnismäßig gewesen. Jugendstrafrecht: Zitat:
Zitat:
Zitat:
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#9
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Zum Fall Tugce:
Bei Heranwachsenden, also bei 18-20 Jährigen wird meistens das Jugendstrafrecht angewendet. Hierbei spielen die Marburger Richtlinien eine große Rolle. Zitat:
Zitat:
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#10
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Ich kenne seine Akte nicht! Aber wieso soll es nur die Opfer unverhältnismäßig erwischen?
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