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Einwanderungsland Deutschland
Der deutsche Traum Zitat:
Wer keine Heimat hat, ringt mit der Welt Zitat:
Zitat:
Quelle: Süddeutsche.de |
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Deutschblütig sollten die sein
Die Bezeichnung „deutschblütig“ – oder auch entsprechend „deutschen Blutes“ – wurde in der Zeit des Nationalsozialismus als juristischer Terminus in den Nürnberger Rassegesetzen verwendet. Im Geschäftsverkehr sollte die im Reichsbürgergesetz verwendete Definition einer Person „deutschen oder artverwandten Blutes“ bereits 1935 durch das Wort „Deutschblütiger“ ersetzt werden.[1] Tatsächlich aber fand die Formel deutschen oder artverwandten Blutes weiter Verwendung, unter anderem auch im Reichsgesetzblatt des Jahres 1939.[2] Unklar blieb bis ins Jahr 1942, wie das Adjektiv „artverwandt“ auszulegen sei.
Der Begriff des deutschen Blutes ist eine Metapher für den Sachverhalt, dass ein Mensch von Deutschen (bzw. von Menschen, auf die zum Zeitpunkt der Begriffsverwendung das Attribut „deutsch“ angewendet wurde) abstammt. In diesem Sinne wird der Begriff deutsches Blut seit Jahrhunderten verwendet. Als Metapher impliziert der Begriff nicht notwendigerweise die Vorstellung, dass man anhand einer Blutanalyse mit naturwissenschaftlichen Methoden die Eigenschaft eines Menschen, deutsch zu sein, feststellen könne, wenn auch Seroanthropologen diese Möglichkeit nicht von vornherein ausschließen.[3] So erkannte beispielsweise Ludwik Hirszfeld, ein Pionier der Blutgruppenforschung, dass die Blutgruppenzugehörigkeit erblich ist und dass Blutgruppen in verschiedenen Volksgruppen verschieden verteilt sind. Die Annahme, durch Analyse der Blutzusammensetzung eines Menschen dessen Zugehörigkeit zu einer „Rasse“ nachweisen zu können, erwies sich jedoch als irrig. |