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  #1  
Alt 26.09.2003, 14:57
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard BEGEGNUNG ? ANNÄHERUNG ? KOMPROMISSE ?

Junge deutsche und türkische Naturschützer untersuchen in der Westtürkei Biotope, ein türkisches und deutsches Schulorchester geben ein gemeinsames Benefizkonzert, zwei Schulklassen vernetzen ihre Computer und bauen einen direkten E-Mail-Kontakt zwischen der Türkei und Deutschland auf: Die Hamburger Körber-Stiftung zeichnet im Rahmen ihres Wettbewerbs zum deutsch-türkischen Jugendaustausch kreative und modellhafte Projekte wie diese aus. Ziel dabei ist, Verständnis für die Sicht des Anderen zu schaffen, eigene Selbstverständlichkeiten zu hinterfragen und auch einen Beitrag zum ´Miteinander´ von deutschen und türkischen Jugendlichen in Deutschland zu leisten. Hierfür ist das gemeinsame Engagement von deutschen und türkischen Jugendgruppen, Schulklassen sowie ihrer Lehrer/-innen und Betreuer/-innen gefragt. Sowohl eine Austauschfahrt in die Türkei wie auch ein Gegenbesuch in Deutschland hat die Chance, mit einem Preis ausgezeichnet zu werden.

Anforderungen
Mitmachen können Schulklassen und Jugendgruppen aus beiden Ländern. Die Teilnehmer/-innen sind mindestens 14 Jahre alt. Ein geplantes kreatives und didaktisch gut konzipiertes Projekt steht im Mittelpunkt des Austausches. Wichtig ist, dass die Partnergruppe zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits feststeht. Der Kontakt mit ihr muss nachgewiesen werden (Briefwechsel mit der Partnergruppe o. Ä.). Bei der Vorbereitung des Projekts ist eine ausgewogene Arbeitsteilung der Partnergruppen und die Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen und Betreuer/-innen von Bedeutung. Zu den Anforderungen gehört neben einer sorgfältigen Vorbereitung des Projekts (Programm, Zeitplan und Finanzierungsplan) auch eine Nachbereitung. Ein Abschlussbericht von ca. 5 Seiten wird nach dem Austausch an die Stiftung geschickt.

Preise
Die siebenköpfige Jury wählt bis zu vier Projekte unter den Bewerbungen aus und prämiert sie mit je 2500 Euro. Die Preisgelder sind zweckgebunden, sie können für die Austauschfahrt in die Türkei oder den Gegenbesuch in Deutschland genutzt werden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und rechtlich unanfechtbar. Alle Teilnehmer werden ca. 8 Wochen nach Ablauf der Einsendefrist schriftlich benachrichtigt. Von den Preisträgern erwarten wir spätestens 3 Monate nach Abschluss des Projekts einen Bericht. Für die besten Berichte - auch von Nichtpreisträgern - gibt es eine weitere Prämie von je 500 Euro zu gewinnen. Gesonderte Informationen dazu finden Sie hier.

Bewerbungsunterlagen
Ein ausgefüllter Teilnahmebogen (zum Herunterladen am Ende dieser Seite)

Die Beantwortung folgender Fragen:
Warum wird ein Austausch mit der Türkei angestrebt?
Wie wurde der Austauschpartner gefunden?
Welche Vorbereitungen wurden für das Projekt getroffen?
Wie ist die Arbeitsteilung zwischen den Partnern?
Welche Erwartungen werden an den Austausch gestellt?
Wie wird die Nachbereitung geplant, bei der Erfahrungen und Erlebnisse des
Austauschs aufgearbeitet werden?
Ist an eine Fortführung der Partnerschaft gedacht und in welcher Form soll
der weitere Kontakt nach dem Austausch gepflegt werden?

Das Programm und die Teilnehmerliste

Ein übersichtlicher Zeitplan und ein Finanzierungsplan für das gesamte Austauschprojekt
Der Umfang der Bewerbungsunterlagen darf 15 Seiten nicht überschreiten.

Einsendefristen
Der nächste Einsendetermin ist der 15.12.2003.
Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht an die

Körber-Stiftung
Deutsch-Türkischer Dialog
21027 Hamburg

Telefon 040 / 7250-2512 / -3117
Telefax 040 / 7250-3922
E-Mail: tuerkei@stiftung.koerber.de
<a href="redirect.jsp?url=http://www.jugendaustausch.de." target="_blank">http://www.jugendaustausch.de.</a>
<a href="redirect.jsp?url=http://www.stiftung.koerber.de/internationale_verstaendigung" target="_blank">http://www.stiftung.koerber.de/internationale_verstaendigung</a>
  #2  
Alt 26.09.2003, 14:57
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Stiftung der Deutschen Wirtschaft

FÖRDERUNG

Die sdw fördert ihre Stipendiaten im Studienförderwerk Klaus Murmann materiell und ideell.

Stipendien und zusätzliche finanzielle Leistungen in Verbindung mit Auslandsaufenthalten sollen Studenten und Doktoranden ein zügiges und hochwertiges Studium ermöglichen.

Ein umfassendes ideelles Förderprogramm soll darüber hinaus die persönliche Entwicklung der Studierenden hin zu unternehmerisch denkenden Leistungs- und Verantwortungsträgern in besonderer Weise unterstützen. Wesentliche Aspekte der Konzeption sind:

Vermittlung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge
Förderung von Problemlösungs- und Methodenkompetenz
Förderung von Kreativität, Eigeninitiative und Verantwortung
Förderung interdisziplinären Denkens und Arbeitens
Förderung von Sozialkompetenz und interkultureller Kommunikation

Von allen Stipendiatinnen und Stipendiaten wird eine aktive Mitwirkung in der ideellen Förderung erwartet. Für den Verbleib in der Förderung bis zum regulären Förderende ist ein entsprechendes Engagement unbedingte Voraussetzung.
IDEELLE FÖRDERUNG

Die ideelle Förderung umfasst zentrale und dezentrale Bestandteile. Die zentrale Förderung bietet ein umfangreiches Veranstaltungsangebot mit Seminaren zu wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen sowie zur Vermittlung von ´Soft Skills´. Dialogforen ermöglichen einen intensiven Austausch mit der unternehmerischen Wirtschaft.

Alle Stipendiaten sind darüber hinaus in regionale Stipendiatengruppen integriert. Hier haben sie Gelegenheit, sich intensiv mit Studierenden anderer Fachrichtungen auseinander zu setzen und eigene fächerübergreifende Projekte zu entwickeln.

Betreut werden die Gruppen jeweils von einem Vertrauensdozenten und einem Vertrauensmanager. Der Vertrauensmanager ist in der Regel selbstständiger Unternehmer oder Entscheidungsträger in einem Unternehmen aus der Region. Wie der Vertrauensdozent steht er den Stipendiaten beratend zur Seite und fungiert als Bindeglied zwischen der Stipendiatengruppe und der unternehmerischen Wirtschaft.

Beiträge zum Förderprogramm leistet mittlerweile auch der 1999 gegründete Alumni e.V.:
Für alle Stipendiaten der Grund- oder Promotionsförderung bietet der Verein an insgesamt drei Terminen (s. Veranstaltungsplan) ein Assessment Center-Training in Lüneburg an. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Vereins zu finden.



MATERIELLE FÖRDERUNG

Das Studienförderwerk Klaus Murmann gehört zu den 11 Begabtenförderungswerken in der Bundesrepublik, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden.

Alle Stipendien und finanzielle Zuwendungen bei Auslandsaufenthalten werden aus Bundesmitteln finanziert. Bei der Vergabe und der Berechnung der Stipendien unterliegt die sdw daher den ?Richtlinien zur Förderung von begabten Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftler und ?wissenschaftlerinnen? des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).


Stiftung der Deutschen Wirtschaft
für Qualifizierung und Kooperation e.V. (sdw)

Die sdw engagiert sich in der Bildungs- und Begabtenförderung. In ihrem Studienförderwerk Klaus Murmann unterstützt sie begabte Studenten und Doktoranden sowohl ideell als auch materiell . Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Projektarbeit im Bereich SCHULE WIRTSCHAFT. Eine Fernakademie gibt Fach- und Führungskräften die Möglichkeit, sich neben der beruflichen Tätigkeit im Fach Betriebswirtschaft weiter zu qualifizieren.


Hausadresse:
sdw im Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29
10178 Berlin

Tel.: 030 / 20 33 - 15 40
Fax: 030 / 20 33 - 15 55
E-Mail: sdw@sdw.org

Postadresse:
sdw im Haus der Deutschen Wirtschaft
  #3  
Alt 26.09.2003, 14:58
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Informationen zur Promotionsförderung

Grundsätzliches

Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung ?die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen?. Die Doktorandenförderung ist Teil dieses Programms. Sie dient der Förderung besonders befähigter Doktorandinnen und Doktoranden, die ein anspruchsvolles Dissertationsvorhaben bearbeiten, das einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag erwarten lässt.

Promotionen sind in zunehmendem Maße nicht mehr nur erster Schritt auf dem Weg in eine Forscherkarriere, der hochqualifizierte wissenschaftliche Nachwuchs bildet auch ein wichtiges Potential für Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt außerhalb von Hochschule und Wissenschaft.

Die Studienstiftung möchte dazu beitragen, dass anspruchsvolle und innovative Dissertationen in zwei, maximal drei Jahren fertiggestellt werden. Das setzt eine enge Betreuung und angemessene Einbindung in die forschungsbezogene Arbeit am Fachbereich voraus. Durch das Angebot der Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen bietet die Studienstiftung zusätzliche Möglichkeiten fachlichen Gesprächs und Austauschs.

Finanzielle Förderung


ein Stipendium von derzeit 920,-- ? pro Monat
eine Forschungskostenpauschale von 100,-- ? pro Monat
ggf. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge
Ideelle Förderung

Doktoranden-Foren, Doktoranden-Meetings, Forschungskolloquien
Kurztagungen, Sommerakademien und Auslandssprachkurse
Förderungsdauer

Die Regelförderungsdauer beträgt zwei Jahre. Soweit zur Sicherung des Förderungserfolgs oder der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit notwendig, kann sie höchstens zweimal um je maximal sechs Monate verlängert werden, keinesfalls jedoch über drei Jahre hinaus (Höchstförderungsdauer). Dabei ist eine frühere Förderung desselben Projekts auf die Höchstförderungsdauer anzurechnen.

Formale Voraussetzungen für die Bewerbung

ein zügig durchgeführtes Studium
ein weit überdurchschnittlicher Studienabschluss, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Ausnahme: eingeschobene Ausbildungsstagen wie z. B. Referendariat, Vikariat)
ein wissenschaftlich deutlich überdurchschnittlich anspruchsvolles Dissertationsprojekt, das innerhalb von drei Jahren abschließbar ist
die Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität
Einreichung der Dissertation an einer deutschen Universität
Vorauswahl

Auf formlosen Vorschlag des jeweiligen Dissertationsbetreuers hin verschickt die Studienstiftung zunächst zwei Fragebögen, einen für den Bewerber, einen für den ihn betreuenden Hochschullehrer. Die darin zu machenden Angaben dienen der Klärung von formalen Voraussetzungen, werden aber auch zu einer Vorauswahl herangezogen. Für die Vorschläge sind keine Termine oder Fristen zu beachten.

Auswahl und Begutachtung

Wird der Bewerber ins eigentliche Auswahlverfahren einbezogen, so erhält er die Aufforderung, folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzusenden (vorher bereits eingesandte Unterlagen können - mit Ausnahme des Betreuergutachtens - nicht berücksichtigt werden):

einen ausformulierten Lebenslauf mit zusätzlicher tabellarischer Übersicht
ein Exposé des Dissertationsvorhabens mit Angaben zum Stand der Forschung und zu den eigenen Vorarbeiten, zur Methode, zum geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschlägiger Literatur
ein Gutachten eines zweiten Hochschullehrers
eine Kopie des Studienabschlusszeugnisses
ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (soweit eine solche angefertigt wurde) auf 2 - 3 Seiten.
Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch zwei von der Studienstiftung bestellte Gutachter, von denen einer, der dem Dissertationsthema fachlich nahe steht, auf der Basis der schriftlichen Unterlagen gutachtet. Der andere, nicht unbedingt gleich fachnah, führt außerdem ein Auswahlgespräch und äußert sich vor allem zur Persönlichkeit des Bewerbers.

Nur wenn sich beide Gutachter eindeutig und vorbehaltlos für die Förderung aussprechen, erfolgt die Aufnahme in die Promotionsförderung. Bei divergierenden Voten entscheidet ein Ausschuss, der sich in der Regel zweimal jährlich trifft.

Bitte beachten Sie:

Vorerst, bis 1. April 2004, können aus finanziellen Gründen nur Anträge von Doktoranden, die schon während des Studiums von der Studienstiftung gefördert wurden, angenommen werden.

Verantwortlich:
Dr. Hans-Ottmar Weyand
( 0228/82096-282/281
@ weyand@studienstiftung.de


Kontakt

Geschäftsstelle:

Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
D?53175 Bonn
Germany

Tel.: +49 (0) 228 82096 ?0
Fax: +49 (0) 228 82096 ?103

info@studienstiftung.de

Berliner Büro:

Studienstiftung des deutschen Volkes
Jägerstraße 22 / 23
D?10117 Berlin
Germany

Tel.: +49 (0) 30 20370 ?614/ ?442
Fax: +49 (0) 30 20370 ?433


<a href="redirect.jsp?url=http://www.studienstiftung.de" target="_blank">http://www.studienstiftung.de</a>
  #4  
Alt 26.09.2003, 14:58
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Jugend forscht - Wie funktioniert´s?

Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb Jugend forscht richtet sich an junge Menschen bis 21, die sich für Naturwissenschaften, Mathematik und Technik interessieren. Für Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahre gibt es den Juniorenwettbewerb Schüler experimentieren. Stichtag für das Alter ist jeweils der 31. Dezember des Anmeldejahres.
Wer sich mit einem selbst gewählten Forschungsprojekt beteiligen möchte, erfährt hier alles Wissenswerte rund um die Teilnahme. Das Thema kann frei gewählt werden, es muss nur in eines der sieben Jugend forscht-Fachgebiete passen:

Arbeitswelt
Biologie
Chemie
Geo- und Raumwissenschaften
Mathematik/Informatik
Physik
Technik
Forschen kann man allein oder in der Gruppe. Bis zu drei Gruppenmitglieder sind möglich. Zugelassen ist, wer in der Bundesrepublik wohnt oder eine deutsche Schule besucht. Studenten sind nur im ersten Studienjahr zugelassen. Auch Auszubildende haben im Wettbewerb gute Chancen.
Natürlich gibt es bei Jugend forscht Preise zu gewinnen: In jeder Wettbewerbsrunde sorgen zahlreiche Sponsoren und Preisstifter dafür, dass Geldpreise, Forschungsaufenthalte und Studienreisen mit einem Gesamtwert 900.000 Euro vergeben werden können.

Ebenso wertvoll wie die Preise sind die Kontakte zu Experten und der Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten während des Wettbewerbs. Juroren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Schule bewerten die Arbeiten beim Wettbewerb

Bewertungskriterin für Wettbewerbsarbeiten


Bei einer Arbeit im Wettbewerb Jugend forscht und Schüler experimentieren werden die schriftliche Dokumentation, die mündliche Darstellung (Jurygespräch) und die visuelle Umsetzung am Ausstellungsstand bewertet. Hierfür lassen sich Kriterien formulieren, deren individuelle Gewichtung der jeweiligen Jury obliegen. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten sind zu unterschiedlich, um ihnen mit einem einheitlichen Punktesystem oder Bewertungsraster gerecht werden zu können.

1. Thema der Arbeit
Das Thema sollte möglichst von den Teilnehmern selbst stammen. Bereits bekannte Fragestellungen oder Themen, die beim Wettbewerb Jugend forscht schon bearbeitet wurden, können natürlich auch gewählt werden. Durch originelle Themen lassen sich zusätzliche Pluspunkte sammeln.

2. Bearbeitung des Themas
Entscheidend ist vor allem, dass die Jugendlichen selbst die Bearbeitung des Themas voranbringen. Selbstverständlich kann eine Forschungs- oder Ausbildungseinrichtung unterstützend mitwirken. Auch die Hilfe von Eltern und Betreuern ist erlaubt, vor allem in der Sparte Schüler experimentieren. In die Bewertung fließt jedoch grundsätzlich immer nur der Eigenanteil der Teilnehmer ein. Da Kreativität eine große Rolle spielt, werden Lösungen, die bislang nicht bekannt sind oder besondere Vorteile gegenüber bereits bekannten Wegen aufweisen, besonders honoriert. Entsprechendes Hintergrundwissen und die einschlägige Fachliteratur sollte den Teilnehmern - beispielsweise durch Recherchen in Datenbanken und im Internet - bekannt sein und von der Jury überprüft werden.

3. Umsetzung und Auswertung der Experimente
Die Experimente und Beobachtungen müssen sorgfältig geplant und umgesetzt werden. Dabei sollte der apparative Aufwand angemessen sein. Besonders wichtig ist die strikte Beachtung der Tier-, Natur- und Artenschutzgesetze sowie der entsprechenden Sicherheitsbestimmungen. Zu einer vorbildlichen Auswertung zählen auch eine statistische Betrachtung sowie eine Fehleranalyse (falls möglich). Auf jeden Fall sollten die Schlussfolgerungen aus den Messungen und Beobachtungen richtig und nachvollziehbar sein.

4. Ergebnisse der Arbeit
Die Ergebnisse der Untersuchungen sollten klar dargestellt werden, auch wenn die ursprüngliche These oder der bisherige Erkenntnisstand nicht bestätigt wurde. Bei Apparaturen und/oder Modellen ist auf die Funktionsfähigkeit zu achten. Wichtige Bestandteile von wissenschaftlichem Arbeiten sind die kritische Analyse möglicher Fehlerquellen und Verbesserungsvorschläge für zukünftige Untersuchungen, also eine adäquate Einordnung der eigenen Ergebnisse in das Umfeld.

5. Präsentation der Ergebnisse
Eine klare Gliederung und eine verständliche Darstellung sind nicht nur für den schriftlichen Teil, sondern auch für das Jurygespräch und die Standgestaltung beim Wettbewerb von großem Vorteil. Durch eine fantasievolle und optisch wirksame Präsentation lassen sich Pluspunkte sammeln.


<a href="redirect.jsp?url=http://www.jugend-forscht.de" target="_blank">http://www.jugend-forscht.de</a>
Kontaktadresse:
Stiftung Jugend forscht e.V.
Baumwall 5
20459 Hamburg
Tel.: 040 / 374709 - 0
Fax : 040 / 374709 -
  #5  
Alt 26.09.2003, 14:59
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard förderung Stiftung beim Studium

So Die Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung arbeitet sowohl fächer- als auch regional orientiert. Dadurch sind die Referentinnen und Referenten der Stiftung nah dran an der Materie und können gezielte Ratschläge geben.
Sie können den Studienverlauf und die Vorstellungen der StipendiatInnen sachkundig beurteilen und daraus gezielte Anregungen und Empfehlungen ableiten, beispielsweise bei Hochschulwechseln, Auslandsstudien oder auch beim Übergang in den Beruf. In der Praxis moderieren sie zwischen Stipendiatinnen und Stipendiaten und Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten, außerdem sorgen sie dafür, dass auch die Altstipendiatinnen und Altstipendiaten in den Austausch miteinbezogen werden. Das geschieht auf Tagungen, in Seminaren oder befristeten Arbeitsgruppen: hier beschäftigen sich alle Beteiligten mit einzelnen Probleme und Fragestellungen aus den jeweiligen Fachgebieten.


Studien-Stipendium
Wer in Frage kommt
Gute Leistungen und gesellschaftliches Engagement: Wer diese Voraussetzungen mitbringt, hat grundsätzlich gute Chancen, ein Stipendium zu erhalten. Außerdem fördert die Hans-Böckler-Stiftung insbesondere Arbeitnehmerkinder und Bewerber mit Berufserfahrung.
Wer wird gefördert?
Wer bereits besonders gute Leistungen vorweisen kann, erfüllt eine der wichtigen Voraussetzungen für ein Stipendium. Die andere Voraussetzung, auf die die Hans-Böckler-Stiftung großen Wert legt, ist das eigene gesellschaftspolitische Engagement der Bewerberinnen und Bewerber, zum Beispiel in Verbänden, Initiativen, Jugendorganisationen, Parteien, Kirchen oder in der Hochschulpolitik. Wer beide Voraussetzungen erfüllt, hat gute Chancen.

Noch besser werden die Chancen, wenn die Bewerberinnen und Bewerber vor dem Studium bereits beruflich tätig waren und die Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg erlangt haben oder aufgrund einer der vielfältigen Regelungen für den Hochschulzugang von Berufserfahrenen zum Studium zugelassen worden sind. Das Ziel, Berufstätigen ein Studium zu ermöglichen, ist ein besonderes Merkmal der Begabtenförderung der Hans-Böckler-Stiftung. Ferner werden diejenigen bei der Vergabe der Stipendien bevorzugt, die über die genannten Voraussetzungen hinaus sozial bedürftig sind und ihr Studium nicht aus eigener Kraft finanzieren können.

Was wird gefördert?

Die Stiftung fördert das Studium
an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Universitäten, Gesamthochschulen, Technischen Hochschulen und Pädagogischen Hochschulen in allen Studienfächern,
an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Hamburg,
an Fachhochschulen,
und an Instituten zur Erlangung der Hochschulreife sowie Abendgymnasien (ZBW).
Das Studium kann vom ersten Semester an gefördert werden. Das Studium an Abendgymnasien kann erst gefördert werden, wenn aufgrund der Richtlinien des betreffenden Instituts eine Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf.

Was wird nicht gefördert?

Studierende, die für das gewählte Studium zwei Drittel der üblichen Semesterzahl erreicht haben;
Zweitstudien, Zusatz- und Aufbaustudien, jedoch wird das Ergänzungsstudium gefördert, daß nach einem Fachhochschulabschluß zur Promotionsreife führt;
Personen, die nach §8 des BAföG (Staatsangehörigkeit) nicht die Voraussetzungen für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln erfüllen;
Studierende, die bis zum Ende des 5. Semesters an Universitäten bzw. 4. Semesters an Fachhochschulen das Vordiplom oder vergleichbare Leistungen nicht erlangt haben.
Wie kann ich mich bewerben?
Wer sich für ein Studien-Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung bewerben will, muss bestimmte Formalia einhalten. Nachfolgend alle wichtigen Punkte auf einen Blick:

Eine direkte Bewerbung bei der Stiftung ist nicht möglich. Bewerberinnen und Bewerber für ein Studien-Stipendium müssen der Stiftung vorgeschlagen werden.
Vorschlagsberechtigt sind:

die Vorstände der im DGB vereinigten Gewerkschaften
der Bundesvorstand des DGB,
die abführungsverpflichteten Zuwender der Stiftung,
die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung,
die Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten sowie
die örtlichen Gruppen der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung.
Bewerbungsunterlagen gibt es bei den Gewerkschaften im DGB. Wer sich über die Gewerkschaft bewirbt, muss alle nötigen Unterlagen bei der örtlichen Gliederung der Gewerkschaft abgeben. Wer nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann von den StipendiatInnengruppen sowie den Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten vorgeschlagen werden.
Liste der Stipendiat/innengruppen (pdf)
Alle Vertrauensdozent/innen auf einen Blick (xls)

Wie wird ausgewählt?
Wer sich bewirbt, wird von einer Vertrauendozentin oder einem Vertrauensdozenten und einer örtlichen Gruppe der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung zum Gespräch eingeladen. Nach diesem Gespräch wird ein Gutachten erstellt, das zusammen mit den Bewerbungsunterlagen an die Auswahlausschüsse geht. Diese wiederum schlagen dem Vorstand der Stiftung - der die Entscheidung trifft - Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme oder Ablehnung vor. Im Einzelfall führt der Auswahlauschuss auch direkte Vorstellungsgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern.

Bewerbungsfristen sind jeweils der 30. September für das Sommersemester des nächsten Jahres und der 28. Februar für das Wintersemester. Zu den Stichtagen müssen die Anträge bei der Stiftung eingegangen sein.

Noch Fragen?

Für Universitäten (Gewerkschaftsanträge):
Sevinc-Aydogdu@boeckler.de

Für Fachhochschulen, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik, Zweiter Bildungsweg und alle Anträge, die bei Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten sowie Stipendiatengruppen eingereicht werden:
Ingrid-Pauls@boeckler.de Persönliches Fenster



Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Anfahrtskizze
Telefon: +49 211 7778 0
Telefax: +49 211 7778 120
E-Mail: zentrale@boeckler.de
Internet: www.boeckler.de
  #6  
Alt 26.09.2003, 15:00
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Studienförderung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung wurde 1925 von politischen Freunden und Weggefährten Friedrich Eberts in Berlin gegründet.

Begabtenförderung war von Anfang an einer der Schwerpunkte der Stiftungsarbeit. Zwei Gesichtspunkte standen dabei im Vordergrund: Einen Beitrag zu leisten zur Überwindung sozial bedingter Bildungsbarrieren sowie das Bestreben, den damals an den deutschen Universitäten wie generell in den sogenannten gebildeten Schichten vorherrschenden antidemokratischen Kräften ein Gegengewicht entgegenzusetzen.


Dieser betont gesellschaftspolitische Ansatz ist auch heute maßgebend für die Begabtenförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Entscheidende Orientierung erfährt er aus ihrer Verwurzelung in der demokratischen Arbeiterbewegung, aus den Grundwerten der Sozialdemokratie: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.


Förderung:

Finanzielle Leistungen für ausländische Studierende

1. Stipendiensätze

Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem bisherigen Qualifikationsgrad des/der Stipendianten/in:

Das Stipendium (Kategorie I) zur Erlangung eines deutschen Hochschulabschlusses (Grundförderung) beträgt monatlich 615,00 Euro.
Graduierte erhalten ein Stipendium (Kategorie II) von monatlich 715,00 Euro.
Zusätzlich kann ihnen ein Promotionszuschlag von monatlich 80,00 Euro gewährt werden, wenn sie a) die Voraussetzungen für den Zugang zur Promotion an einer Hochschule ohne Auflagen erfüllt haben, d.h. wenn das Studienabschlußexamen im Heimatland als gleichwertig mit einem deutschen Examen, welches den Zugang zur Promotion eröffnet, anerkannt ist, b) das Dissertationsthema feststeht und c) ein/e Hochschullehrer/in das Promotionsthema betreut.
Graduierte erhalten ein Stipendium (Kategorie III) von monatlich 975,00 Euro für einen befristeten, i.d.R. mindestens 6-12monatigen Aufenthalt, wenn a) ihr Hochschulabschluß einem deutschen gleichwertig ist, b) eine mindestens 2jährige wissenschaftliche Tätigkeit im Heimatland nach dem erreichten Hochschulabschluß nachgewiesen wird sowie c) wenigstens eine wissenschaftliche Veröffentlichung nach dem Hochschulabschluß vorgelegt werden kann.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die Förderung durch die FES und eine andere Studienförderung aus deutschen öffentlichen Mitteln schließen sich gegenseitig aus. Nebeneinkünfte, die 325,00 Euro monatlich übersteigen, müssen auf das Stipendium angerechnet werden. Als Nebeneinkünfte gelten auch Stipendien bzw. Teilstipendien ausländischer Stellen oder privater Träger.
2. Übernahme besonderer Kosten
Zur Abdeckung besonderer Kosten (z.B. Bücher, Kleider, Schreibkosten von Examensarbeiten und Dissertationen, innerdeutsche studienbedingte Reisen, Lehrgangs- und Kongreßgebühren, andere Gebühren) kann ein monatlicher Pauschbetrag gezahlt werden:

für Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Entwicklungsländern, MOE-Ländern und der GUS:
im 1. Jahr Euro 38,00
im 2. Jahr Euro 38,00
im 3. Jahr Euro 38,00
evtl. weitere Jahre Euro 19,00

für Stipendiaten aus allen anderen Ländern:
im 1. Jahr Euro 21,00
im 2. Jahr Euro 21,00
im 3. Jahr Euro 21,00
evtl. weitere Jahre Euro 10,50

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Ergänzende Zuschüsse auf Einzelantrag dürfen zu den genannten Zwecken nicht geleistet werden.

3. Weitere Leistungen

Weitere Leistungen können auf Antrag des/r Stipendiaten/in gewährt werden:

Für den/die in Deutschland über 3 Monate lebende Ehepartner/in (bei nachreisenden Ehepartnern 1 Jahr nach Beginn der Förderung des/r Stipendiaten/in) kann ein Familienzuschlag von monatlich 260,00 Euro gezahlt werden, wenn der/die Ehepartner/in nicht über Einkünfte von mehr als 325,00 Euro pro Monat verfügt bzw. kein Stipendium erhält. Bei einer Eheschließung außerhalb Deutschlands muß dem Antrag eine von der für den Heimatwohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung legalisierte Heiratsurkunde beigefügt sein.
Alleinstehende mit Personensorgerecht für mindestens ein Kind (sofern es sich über 3 Monate in Deutschland aufhält) erhalten ebenfalls einen Familienzuschlag von monatlich 260,00 Euro.
Für die Drucklegung von Dissertationen kann ein Zuschuß gewährt werden. Mit dem Antrag sind drei Kostenvoranschläge (Druckerei/Verlag) einzureichen.
Nach Abschluß der Förderung durch die Friedrich-Ebert-Stiftung kann ein Flugticket (bei Stipendiaten/innen aus außereuropäischen Ländern) zur Rückkehr in die Heimat sowie ein Gepäckkostenzuschuß beantragt werden. Stipendiaten/innen aus europäischen Ländern können eine Rückkehrpauschale erhalten.
Weiterführende Fragen richten Stipendiaten/innen bitte an Ihre/n betreuende/n Referenten/in bzw. an den jeweils zuständigen Finanzsachbearbeiter aus dem ´Team Förderung´ der Abteilung Studienförderung (vgl. Organigramm in der Broschüre ´Studienförderung: Veranstaltungsprogramm´). Weiterführende Fragen von Bewerber/innen beantworten Ihnen gerne das ´Team Auswahl´ (s.o. Bewerbung/ Anforderung von Bewerbungsunterlagen).


Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Ein Bewerbungsverfahren kann auch aufgrund eines Vorschlags (z.B. eines/r Hochschullehrers/in) eingeleitet werden. Bestimmte Bewerbungstermine sind nicht vorgesehen.


Anhand der einzureichenden schriftlichen Unterlagen wird jeder Antrag nach den unten stehenden Auswahlkriterien von der Abteilung Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung vorgeprüft. Bewerber/innen, die danach in die engere Wahl einbezogen werden können, bittet die Stiftung zum Gespräch mit einem ihrer Vertrauensdozenten/innen und/oder mit einem Mitglied des Auswahlausschusses, die sich gutachterlich äußern.


Die endgültige Entscheidung über die in die engere Wahl einbezogenen Bewerbungen trifft danach der unabhängige Auswahlauschuß, dem neben anerkannten Hochschullehrern/innen auch erfahrene Persönlichkeiten aus anderen Berufsfeldern angehören. Namen und Anschriften der Mitglieder des Auswahlauschusses sowie aller Vertrauensdozenten sind in jedem Jahresbericht der Friedrich-Ebert-Stiftung verzeichnet.


Der Auswahlausschuß tagt mehrmals im Laufe des Jahres. Eine Bewerbungsfrist gibt es nicht.

<a href="redirect.jsp?url=http://www.fes.de/studienfoerderung/" target="_blank">http://www.fes.de/studienfoerderung/</a>
Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn
(Hauptpostadresse)
Godesberger Allee 149
D-53175 Bonn
Telefon 0228/883-0
  #7  
Alt 26.09.2003, 15:01
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Ausbildung bei der stadt Frankfurt

Kurzinfo zum XENOS-Projekt

Interkulturelle Öffnung der Ämter und Betriebe
der Stadt Frankfurt am Main

Die Lebensqualität einer Stadt wird auch durch die Vielfalt ihrer Einwohnerschaft geprägt. In Frankfurt sorgen Menschen aus über 180 Nationalitäten dafür, dass ihre Stadt zu den wirtschaftlich stärksten Städten Europas zählt.

Die Kinder der Einwanderinnen und Einwanderer bieten ein großes Potential für den Bedarf
an Nachwuchskräften der städtischen Ämter und Betriebe, denn ca. 40% der Frankfurter Schülerschaft ist ausländischer Herkunft. Die Stadt Frankfurt als Dienstleisterin kann von
dieser Vielfalt profitieren, wenn sie dieses Potential mehr einbezieht.

Das XENOS - Projekt der Volkshochschule (VHS) hat zum Ziel, dass sich die Anzahl der Auszubildenden ausländischer Herkunft in den städtischen Ämtern und Betrieben kontinuierlich erhöht.

Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Mitarbeiter/innen des Projektes verschiedene Schritte und Modelle entwickelt, die sie gemeinsam mit Ihnen verwirklichen möchten:

Ø Die Gewinnung von Schülerinnen und Schülern ausländischer Herkunft durch verschiedene Werbemaßnahmen und durch intensive Informationsarbeit über Ausbildungsberufe bei der Stadt und über Möglichkeiten im öffentlichen Dienst.
Dabei werden Schulen, Eltern, ausländische Vereine und Multiplikatoren einbezogen.
Die VHS bereitet interessierte Jugendliche auf die Bewerbung durch kurze Trainings vor.

Ø Die Beteiligung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein Patenschafts-modell, in dem sie jeweils eine Auszubildende oder einen Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr begleiten, bei Konflikten vermitteln, bei persönlichen Problemen zur Seite stehen und ihre Erfahrungen an die Auszubildenden weitergeben. Die Patinnen und Paten werden von der Volkshochschule für ihre Aufgabe besonders qualifiziert und für diese Tätigkeit bis zu 4 Std. pro Woche von ihrer Arbeit freigestellt.

Ø Die Qualifizierung der Ausbilderinnen und Ausbilder durch interkulturelle Trainings,
in dem sie die Techniken der Kommunikation, der Vermittlung und der Verhandlung
lernen, die ihnen helfen, im Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen auch schwierige Situationen zu bewältigen.

Eine sichtbare interkulturelle Öffnung der kommunalen Einrichtungen hat einen hohen symbolischen Wert und kann entscheidend zur Veränderung von subjektiven Wahrnehmungen und zum Abbau von Ressentiments und Ausgrenzung beitragen. Und nicht zuletzt können städtische Dienstleistungen durch die interkulturelle Öffnung eine deutliche Qualitätssteigerung erfahren, gerade im Hinblick auf die Kundenstruktur der öffentlichen Institutionen, die zu einem hohen Anteil aus Einwanderinnen und Einwanderern besteht.

Projektadresse / Ansprechpartner:

Ismet Küpelikilinc
Doris Wagner
Ottostr. 23
60329 Frankfurt am Main

Tel: 069 / 27 22 76 - 11/12/15
Fax 069 / 27 22 76 ? 22
E-Mail: ikuepelikilinc.xenos.vhs@stadt-frankfurt.de
dwagner.xenos.vhs@stadt-frankfurt.de
www.vhs.frankfurt.de (Projekte)

Kontakt

Sie interessieren sich für einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Frankfurt?

Sie möchten am Xenos- Projekt teilnehmen oder Sie haben noch Fragen?
Dann rufen Sie uns unter den u.g. Rufnummern an
oder senden sie uns eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief !




Barbara Cakir-Wahl
- Projektleiterin -
Im Galluspark 19
60326 Frankfurt am Main

Telefon: ++49 (0)69 212 38376
Fax: ++49 (0)69 212 39801
barbara.cakirwahl.vhs@stadt-frankfurt.de



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  #8  
Alt 26.09.2003, 15:01
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Ausbildung als Kürschner/in

Modisches Design in Pelz
Der Kürschner fertigt aus Fellen Pelzkleidung von hoher Qualität. Dabei werden generell Felle von Zuchttieren ausgewählt. Der Kürschner von heute verarbeitet weder Felle von Robbenbabys noch von Leoparden und anderen geschützten Arten, die auch gar nicht mehr importiert werden dürfen.

Auf Artenschutz bedacht und mit geübtem Blick kauft der Kürschner die pelzigen Werkstoffe, die dann nach Optik und Beschaffenheit sortiert werden. Die Felle müssen ja zusammenpassen, bevor sie zu schicken Mänteln, Capes oder Jacken millimetergenau zusammengenäht werden. Nach eigenen Entwürfen und nach Musterschnitten.

Kreative können sich austoben und haben Gelegenheit, selbst Mode zu machen. Dazu brauchen sie Kenntnisse der gesamten Verarbeitungspalette. Von der harmonischen Fellkombination über das Berechnen von Flächen, Zeichnen bis hin zum total genauen Schneiden. Zusammengenäht wird entweder mit Maschinen oder - wenn´s um ganz besondere Stücke geht - von Hand.

Der Dienst am Kunden darf auch nicht zu kurz kommen. Da muss hier mal ein nobles Stück der Mode angepasst und da mal eine Ausbesserung vorgenommen werden. Wer Design-Ideen hat und handwerkliche Fähigkeiten, darf sich auf Teamwork im Kürschner-Atelier freuen.

Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur,
Wer handwerkliches Geschick mit Modeinteresse und Design verbinden möchte, ist in diesem Beruf genau richtig.

Ausbildungsdauer:
3 Jahre (36 Monate)

Vergütung:
laut Tarif vom 01.09.1990
1. Ausbildungsjahr: 312,91 Euro
2. Ausbildungsjahr: 377,33 Euro
3. Ausbildungsjahr: 450,96 Euro


Ausbildungsinhalte:
? Berufsbildung
? Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
? Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
? Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
? Beurteilen von Pelzfellen und Leder unter Beachtung der Artenschutzbestimmungen
? Entwerfen und Entwickeln von Arbeitsmustern
? Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
? Bereitstellen und Kombinieren von Werk- und Hilfsstoffen
? Vorbereiten und Nachbehandeln von Werkstoffen
? Schneiden und Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen
? Nähen von Werkstücken
? Fertigen von Werkstücken
? Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten und Maschinen
? Qualitätssicherung
  #9  
Alt 26.09.2003, 15:02
unknown
 
Beiträge: n/a
Standard Hertie-Stiftung vergibt START-

Hertie-Stiftung vergibt START-Stipendien an begabte Zuwandererkinder in Hessen




Mit rund 1,7 Millionen ? fördert die Gemeinnützige Hertie-Stiftung seit dem Jahr 2002 für zunächst fünf Jahre das START-Stipendienprogramm für begabte Zuwandererkinder und -jugendliche in Hessen. Die Stiftung möchte mit diesem Stipendienprogramm eine Zunahme von höheren Bildungsabschlüssen durch Zuwandererkinder erreichen. Pro Schuljahr werden 20 Stipendiaten der Jahrgangsstufen 8 bis 13 aufgenommen. Sie erhalten bis zum Erreichen des Schulabschlusses ein Bildungsgeld von 100 ? monatlich sowie einen PC mit Internet-Anschluss. Ferner nehmen die Stipendiaten an Bildungsseminaren der Stiftung teil und werden in ein Stipendiatennetzwerk aufgenommen. Aufnahmebedingungen sind gute bis sehr gute schulische Leistungen und gesellschaftliches Engagement. Auch der soziale und familiäre Hintergrund der Kandidaten wird mitberücksichtigt. Bewerbungen für das Schuljahr 2003/2004 können ab sofort an die Hertie-Stiftung gerichtet werden. Bewerbungsschluss ist der 01.06.2003.

?Wir wollen zugewanderte junge Talente systematisch fördern. Gerade sie werden es unserer Gesellschaft doppelt und dreifach zurückgeben?, erklärt Dr. Kenan Önen, Projektleiter für Integration von Zuwandererkindern, das Engagement der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Das hessische Kultusministerium befürwortet das Projekt als Beitrag zur Integration von Zuwanderern in Hessen.

20 Stipendienplätze sind ab sofort neu ausgeschrieben. Zuwandererkinder mit Wohnsitz in Hessen können die Ausschreibungsunterlagen unter www.start.ghst.de oder bei Dr. Kenan Önen erhalten. Die Bewerbungen müssen bis zum 01.06.2003 bei der Stiftung eingegangen sein. Neben der Selbstbewerbung der Schüler ist das Gutachten einer Lehrkraft oder des Schulleiters erforderlich.

Das Stipendienprogramm START ist Teil der Bildungsinitiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung für Zuwandererkinder in Hessen. Ein weiteres Projekt in diesem Rahmen ist ?Deutsch & PC?. Sämtliche Erstklässler im Frankfurter Gallus-Viertel erhalten aus Mitteln der Stiftung einen intensiven Sprachunterricht und bekommen Grundkenntnisse im Umgang mit Computern vermittelt. Durch frühzeitiges intensives Erlernen der deutschen Sprache sollen die Zukunftschancen der Kinder erhöht werden.

Kontakt:
Gemeinnützige Hertie-Stiftung
Dr. Kenan Önen
Projektleiter Integration von
Zuwandererkindern und -jugendlichen
Lyoner Straße 15, Im Atricom
D-60528 Frankfurt/Main
Tel.:069-66 07 56-158
Fax.:069-66 07 56-258
E-Mail: oenenk@ghst.de
www.start.ghst.de
  #10  
Alt 24.10.2003, 22:39
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Beiträge: 0
Standard Bogazici Üniversitesi

Hallo an alle,

folgendes Anliegen: Ich studiere InternationaleBWL. Ich habe die Möglichkeit an der Bogazici Uni zu studieren (1 Auslandssemester), das würde ich eigentlich auch gerne in Anspruch nehmen, allerdings habe ich auch Möglichkeiten in den USA und Asien zu studieren. Könnt ihr eure Meinung dazu schreiben, was ihr machen würdet... und wieso... Danke!
P.S. Das soll hier keine egozentrische Darstellung von mir sein!
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