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#1
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Muslim zeigt Dieter Nuhr wegen Islamsatire an
Ein Muslim aus Osnabrück fühlt sich dadurch gekränkt und hat den Künstler nun wegen Religionsbeschimpfung angezeigt. www.tagespiegel.de ........ Der Vorwurf lautet „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgesellschaften“. Das Strafgesetzbuch sieht dafür Gefängnis bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. ....... ......In einem Youtube-Video, in dem mehrere Auftritte des 53-Jährigen zusammengeschnitten sind, sagt er über das islamische Frauenbild: „Im Islam ist die Frau zwar frei, aber in erster Linie frei davon, alles entscheiden zu müssen........ „Wenn man nicht wüsste, dass der Koran Gottes Wort ist, könnte man meinen, ein Mann hätte ihn geschrieben.“ ....... .....„Nuhr hetzt Menschen gegen Muslime auf und schürt Islamophobie in der deutschen Gesellschaft“, begründete Erhat Toka seine Anzeige gegenüber epd. ........ Fachleute hierzu: Direktor des Osnabrücker Instituts für Islamische Theologie, Bülent Ucar:"Nuhr arbeitet mit Verallgemeinerungen und bedient Vorurteile gegen den Islam. Das fällt zwar unter die Meinungs- und Kunstfreiheit, jedoch sind Geschmacklose Zoten auf Kosten einer religiösen Gemeinschaft nicht mutig oder kritisch, sondern wohlfeil.“ Evangelische Theologe Reinhold Mokrosch:" Allerdings überzeichneten Satire und Karikatur immer die Realität und müssten in einer Demokratie erlaubt sein". |
#2
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Es wýndert mich nicht, das ihn einige Mitmenschen ihn nicht verstehen können. Dabei gehört er zu den Besten!
Hoffentlich scheitert der Kläger! Alles Gute, Herr Nuhr! |
#3
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Zitat:
Hi sadesohbet, du musst die dicke Überschrift anklicken und nicht mein Quellennachweis, das ist lediglich aus copyright Gründen extra nochmal da als Hinweis. Du kannst den Artikel lesen, ich habe es gerade ausprobiert, also der Link geht. ....... |
#4
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http://www.youtube.com/watch?v=KyIVCmdHERk
Dieter Nuhr "Klage gegen Dieter Nuhr schadet den Muslimen selbst Ein Muslim will den Kabarettisten Dieter Nuhr verklagen. Es hat in Europa langer Kämpfe bedurft, damit man sich auch über Religion lustig machen kann. Das darf jetzt nicht wieder von vorne beginnen." weiter unten: http://www.welt.de/debatte/kommentar...en-selbst.html |
#5
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Zitat:
Dann hat Erhan Toka leider Recht. Absolutes no-go. |
#6
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#7
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Zitat:
hahaha, ja präventiv Paranoia das stimmt !!! *lol* |
#8
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Leider ist Satire ein schwammiger Oberbegriff so das einiges darunter fällt und erlaubt ist. Lies dir mal so ein Gesetzes-Kommentar zu den Grundrechten durch..... Artikel 1,2,3,4,5 und 8 GG würde ich dir empfehlen, um zu sehen, was die Grundrechte schützen und wo die Schranken und Schranken Schranken sind. Satire: ist in der älteren Bedeutung des Begriffs eine Spottdichtung, die Zustände oder Missstände in sprachlich überspitzter und verspottender Form thematisiert. Im heutigen Sprachgebrauch versteht man darunter aber meist einen künstlerisch gestalteten Prosatext, in dem Personen, Ereignisse oder Zustände verspottet oder angeprangert werden. Historische Bezeichnungen sind auch Spottschrift, Stachelschrift und Pasquill (gegen Personen gerichtete satirische Schmähschrift) Quelle: Wikipedia Geändert von Beyazguel60 (27.10.2014 um 00:37 Uhr). |
#9
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Artikel 5 I GG mit Artikel 2 I i.V.m. 1 I GG
Bei Satire kollidieren Artikel 5 I GG mit Artikel 2 I i.V.m. 1 I GG: Satire wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) geschützt. Diese konkurrieren allerdings mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), welches sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt. Vor Gericht müssen der Aussagekern einer Satire und seine künstlerische Einkleidung getrennt behandelt werden. Beide müssen daraufhin überprüft werden, ob sie das Persönlichkeitsrecht verletzen. Werden unwahre Aussagen nicht als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar, ist die Meinungsfreiheit nicht geschützt; die Satire kann dann als „Schmähkritik“ und damit als üble Nachrede verstanden werden, bei der das Persönlichkeitsrecht greift. „Von einer Schmähkritik könne nur die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs.* * BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999, Az. VI ZR 51/99, Volltext. Quelle: Wikipedia Satire |
#10
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Okay, folgendes ist keine Satire - oder doch?
Auf jeden Fall ein weiterer Kommentar zu einem der Tropfen auf einen Faß, welches zum Überlaufen bringt; also ein Kommentar zu dem Kläger. Formulieren will ich es mal so: Es kocht das Blut des frommen Mannes. In riesig Stausee sah er Islamkritik bedroppelt. Das krächzt er raus jeden Freitag und stammelt: "Oh Herrr, ich diente Euch treu durch Tag und Nacht. Verfechte die Religion gegen Unglauben, Frevelei, Hohn, Spott und Trott. So spurtet er her und beugt sich vor über Tag und Stund'. Über die Nacht er wacht mit Engelsgeduld und zog sich Videos rein mit kantig-eckigen Augen. Am Ende würgte er eine Hetz. Aber als er wetzte seine Klinge, sah er die scharfe Kannte zu sich gewandt. Die Horde hat er mit aufgebracht. Aber nicht die eigen' Meute hat er an den Start gebracht. Egal ob Scharia-Polizei oder der Ruf der Wehmut über die Straßen schalt. Jetzt bangt er noch andere Leute Gelüste - aber ach du Schreck - es ist mehr Dreck, als gewollt ihn Frieden brächte: Jetzt sind noch mehr sich am Bekriegen Sein Schritt, einst mit Stolz er beschritt, ward plötzlich ihm von eigenen Brüdern beschnitt. Es schallt jetzt aus Medien und über Internet-Megaphone: "Auch das schadet uns selbst - das schadet uns Muslime. WIR sind jetzt in der Schusslinie!"http://www.handelsblatt.com/unruhen-.../10892488.html Zitat:
Wenn ich dann noch in den Medien höre: Nuhr wird verklagt; Kinder werden auf Schulhöfen von Religions-Freaks abgefangen oder belästigt usw. usw. Zitat:
Tipp: => Klickt auf den Lautsprecher neben dem Titel! Ratet mal, wie es weiter geht? ---------------- PS: Wer Fehler findet, der darf es behalten! Geschenkt - versbrochen! Geändert von timeraiser (27.10.2014 um 01:23 Uhr). |