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#31
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-ler??
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#32
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Interessanter Artikel über den 3. WK:
<a href="redirect.jsp?url=http://www.herbertmasslau.de/pageID_562061.html" target="_blank">http://www.herbertmasslau.de/pageID_562061.html</a>
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#33
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Scheidung nach 6 Monaten
Hallo,
welche ansprüche hat eigentlich meine Frau nach 6 Monaten Ehe ? (ja ja ich weiß stets sollst du gut überlegen wehn man(n) sein ja wort gibt). Hat sie ansprüch auf unterhalt ? (Keine Kinder vorhanden). Hat sie anspruch auf mein (vorher) gespartes? Anspruch auf (vorher ) erworbenes Wohneigentum ? Gruß |
#34
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Welche AE hat er?
Hey,
er hat doch bestimmt schon längst eine unbefristete AE, oder? Dann wäre es doch machbar, das die ABH in der AE reinschreibt verh. ... (halt den dtsch. Namen). So läuft´s auf alle Fälle bei unserer ABH, auch wenn der Pass weiterhin auf den Geburtsnamen lautet. Gruß |
#35
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Glaube kaum, dass das klappen wird.. o.T
ohne Text
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#36
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Also, ehrlich!
Hab selten so ein scheiss gelesen.
Gott, hab erbarmen mit uns und vor allem mit den volldeppen!! |
#37
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Besuchsrecht
meine Frau besitzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wir möchten, daß ihre Mutter uns länger als die per Tourist Visa gültigen 3 Monate besuchen kann. Zudem sind die Beantragungen für ein Tourist Visa meines Erachtens unmöglich. Unfreundliche, patzige, selbstherrliche, arrogante etc. Mitarbeiter beim deutschen Konsulat. Unendlich lange Wartezeiten sowie kunstlich aufgebaute Schikanen, so fordern die jetzt u.a. 4 Passbilder in schwarz-weiß .-). All dies habe ich persönlich erlebt und konnte meinen Augen nicht trauen, was da abgeht.Kann uns jemand über seine Erfahrungen mit dem längeren Besuchsrecht berichten bzw., wo wir uns kompetent beraten lassen können? Merci im voraus.
Ich würde mich nicht scheuen, eine Initiative zu gründen, damit der Öffentlichkeit und den selbstherrliche Politikern hierzulande einmal die Misstände der Botschaften/Konsulate aufgezeigt werden. |
#38
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Die dauer der Ehe spielt keine Rolle.
Wenn sie selber vor der Ehe nicht gearbeitet hatte und auch jetzt nicht arbeitet, du aber schon, hat sie natürlich Anspruch auf Unterhalt.
Aber wieviel das sein wird, weiss ich nicht. Das kann dir ein Anwalt sagen |
#39
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Das kann schwer werden...
glaube kaum, dass das möglich wird, dass die Mutter länger als die 3 Monate Besuchsvisum bleiben kann. Die Ausländerbehörde wird da nicht mitmachen, heißt ja auch "Besuchsvisum" und der Gesetzgeber hat sich gedacht, dass 3 Monate als Besuch ausreichen müssen. Und dass sich die Botschaft so anstellt ist manchmal echt nicht verständlich, andererseit sorgen die auch mit nur kurz erteilten Visa dafür, dass die Leute auch wieder in ihre Heimat zurückkehren.
Gruß kheidi |
#40
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askerlik...ve geri dönüs...
slm lar,
bu siteye bazi sebepler cercevesinde yeni üye oldum. ben iki tane konuya temas etmek istiyorum. ilk konu: ben meslek egitimine basvurmak istiyorum.bu meslek egitimine basvurmak icin yabanci yada türk basvuranlarin askerligini yapmis yada muaf olmalarini istiyorlar.o meslek icin giris sartlarindan bir tanesi. sizde biliyorsunuzki bedelli askerlikten yararlanabilmek icin almanyada 3 yil boyunca calismak gerekiyor,daha detayina girersek 36 ay boyunca rentenversicherunga primin ödenmesi gerekiyor. ben simdiye kadar ögrenci oldugumdan dolayi 3 yil gibi calisma imkanim olmadi dogal olarak... bu duruma cözüm olarak ne önerirsiniz? yada bir cözüm yolu varmidir? böyle durumla hic karsilastiniz mi yada duydunuz mu ? ikinci konu: babam burda burda isciydi.1998 yilinda babam rahmetli oldu. 1998 yilindada annem ve ben türkiyeye kesin dönüs yaptik.yani annemin ve benim oturma izni iptal oldu. daha sonra yani 2002 yilinda ben pismanlik yasasindan(wiederkehr option) faydalanarak tekrar almanyaya giris yaptim.suan annem türkiyede ve dul ayligi aliyor. annemi tekrar buraya getirme imkanim varmi?suan kendisininde saglik sorunlari var. bunun icin bir cikis yolu varmidir ? cevabiniz icin sabirsizlaniyor ve tesekkür ediyorum. saygilarimla informatiker |