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#21
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o.T.
Hallo,
Danke erstmal für die infos. Wo wird der Schein denn beantragt? Und wie hoch ist die Kostenhilfe etwa? Gruss Amela |
#22
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Zuständig
für die Erteilung des Beratungshilfescheins ist das Amtsgericht. Dort muß das Einkommen glaubhaft gemacht werden und der Grund für die Anwaltsberatung mitgeteilt werden.
Beim Anwalt sind dann lediglich 10 EUR zu bezahlen, den Rest zahlt der Staat (allerdings nicht sehr viel!). Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig sein, so wird über den Anwalt beim Arbeitsgericht Prozeßkostenhilfe beantragt. Auch dann zahlt, wenn das Einkommen gering genug ist, der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten. Viele Grüße avukatbey |
#23
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o.T.
Danke !
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#24
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Tahitian Noni
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#25
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Rentner in Deutschland
Guten Tag Avukatbey,
meine Großeltern haben mit dem Landratsamt gesprochen. Die Beamten dort haben gesagt, dass mein Opa keine Aufenthaltserlaubnis mehr bekommt, wenn er mehr als sechs monate im Ausland bleibt. Selamlar Akdenizkusu |
#26
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ähnlicher Fall...
so etwas ähnliches haben paar bekannte von uns auch durchlebt
der junge war minderjährig und hat sich sehr oft strafbar gemacht. er erst mit 8 jahren nach deutschland zwecks familienzusammenführung und wurde mit 16 abgeschoben aufgrund der straftaten. nun versucht die familie seit fast 8 jahren ihn wieder nach deutschland zurück zu bringen. es besteht jedoch keinerlei chance weil, 1. nicht in deutschland geboren 2. nur 8 jahre vor abschiebung in dt. gelebt 3. er ist nicht mehr minderjährig so dass er wg. familienzusammenführung zurückgebracht werden könnte. das gleiche könnte doch auch in dem oben genannten fall möglich sein. der anwalt hätte nur gesagt er könne nach dt. wieder zurückkommen, wenn er mit einer eu-bürgerin heiraten würde dann wäre es wieder familienzusammenführung |
#27
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Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaub
Hallo,
kann mir jemand sagen wann man Deutschland verlassen muss wenn die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird aufgrund längeren Aufenthalts im Ausland als sechs monate. Sofort nachdem Datum des letzten Aufenthaltstages im Pass? Danke Akdeniz |
#28
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Du bist Kind Gottes
und als solche hast du nicht das Recht das Leben eines Menschen zu nehmen, über welches Gott berechtigt ist.
Wie wäre es mit der Alternative: Soziale Anstalt? Therapie? Fürsorge? Belehrung? Bestrafung, in dem man ihm die BedürfnissTilgenden Ding begrenz? verdienen lässt (für die ganz Krassen)? Wäre somit deine Rache gestillt=? |
#29
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EINSPRUCH ;) falsches forum... o.T.
ohne Text
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#30
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Ne zaman sorumlular cezalarini cekecek?
ohne Text
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