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#11
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Zitat:
ich denke aber dass taly den grössten vorteil für den mann rausholen will. und wenn die frau weiterhin in der türkei bleibt wird die scheidung zwingend auch in der türkei erfolgen müssen. ansonsten wird jede scheidung die durch deutsche gerichte gefällt werden anfechtbar sein. im jedem fall muss der lebensgefährte von taly der ehefrau den unterhalt zahlen. auch den unterhalt den er bis jetzt nicht gezahlt hat und auch die kosten der kinder wird er aufkommen müssen. ausserdem bin ich mir bei der sache nicht sicher ob die parteien wirklich getrennt sind oder ob die nichtsahnende ehefrau mit einem scheidungsverfahren überrempelt wird. |
#12
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Dies ist nicht zwingend, solange sie der Scheidung zustimmt oder die Scheidung ordnungsgemäß (in D) zugestellt werden kann(sei es Verwandte etc). In anderen Punkten stimme ich dir zu
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#13
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Zitat:
aber wenn sie einer scheidung in D zustimmt wird auch diese in der TR anerkannt. aber wenn ich die frau wäre würde ich die scheidung in der TR durchführen |
#14
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Zitat:
Unterhalt bekommt die Frau 300€. Vermögen in Deutschland...keines. Vermögen in der Türkei... Schmuck der Frau, der ihr nach türk. Recht gehört. ( Man muß sich nur wundern, mit welchen Mitteln sie ihn erworben hat). Und ein Haus, das beiden gehört. Aber sie nutzt es allein. Er darf sich dort nicht aufhalten.lg |
#15
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#16
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Zitat:
Sagen wir mal beide sind solo. Hab da mal noch eine Frage. Während der Ehezeit geerbtes Gut. zB: Mann hat von seinem Vater geerbt. Was ist damit? |
#17
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Zitat:
was hat er genau geerbt? |
#18
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#19
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#20
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Zitat:
Darf ich dich mal was persönliches fragen? In Bezug auf euer Land? |