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  #11  
Alt 16.07.2012, 21:30
solitaer
 
Beiträge: n/a
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Ach, wozu reinschauen? Ich meine das Desaster hat einen Namen, die WRV! Höhö, so bescheiden 'wird' das GG 'schon nicht sein können'. Immer schön nach'm Bauchgefühl, lol.
  #12  
Alt 17.07.2012, 02:48
Benutzerbild von timeraiser
timeraiser timeraiser ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 3.141
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Standard AustürkerungsEid

Hey Aldärrrr, hiermit swöre ich feierlich, lan(!), dass ich ab sofort meine Fresse halde, wenn mich einer doof an macht, weischt. Werde läbe und furzse, auf das deutschesn landes Ei. Denn ich nix mierrr sein, türkesch staates wolfe.. hauu hauuuu whoooooooohohoooo.
Deutsch Polizei ich zusammenarbaide wollen und nix mehr so uffft auf die Fresse schlage deutsche und andere turisten!

Sozialhilfä und "hat sie viel" ich schwöre ab von abhängigkeit und ich sei geläutert nun an. Und lan, ich schöre beim großen Raký-Gott... ab sofort werde ich wie der Biedermann nebenan ein sauberes feines Deutsch sprechen und schreiben - als sei ich immer und ewig hier assi-milliert!

Donggg Donngggg donnggg - ohmmmm Budha ist mit mir und diesem christlichen EEiiiiiiiiIhhhhhdeeääää!
  #13  
Alt 25.10.2014, 18:46
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Aaliyah88 Beitrag anzeigen
Wie kannst du dich nur ausbürgern lassen? Ich würde nieeeeemaaallllsss die deutsche Staatbürgerschaft annehmen, alleine schon wegen dem Eid den du leisten musst bei der Dokumentenübergabe.

Zurück zu deiner Frage. Es ist von Konsulat zu Konsulat unterschiedlich. Die In Frankfurt z.B. verlangen so weit ich weiß keine Übersetzung der Zusicherung. Die Kosten variieren zwischen Konsulaten. Am besten anrufen (wenn denn mal einer drann geht) oder hingehen und Fragen.


Was für ein Eid ???
Mir ist kein Eid bekannt !!!
Ich kenne das nur aus den USA, da wird ein Eid aufgesagt. .........


  #14  
Alt 07.11.2014, 11:49
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen

Zitat:
Zitat von sorry Beitrag anzeigen
bencede senij gibi H4 gecinenleri ilk ucaklar TR postlasin alamanya

Zeig mir doch bitte den H4 Bescheid, wonach ich hilfsbedürftig sein soll !!! DANKE !!!

PS. Ich bekomme keins, Grins

Tüh vah vah.........



Geändert von Beyazguel60 (07.11.2014 um 16:36 Uhr).
  #15  
Alt 19.12.2014, 17:16
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
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https://einleben-zweipaesse.de/faq


1. Kann jeder, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, zwei Staatsangehörigkeiten besitzen ?
Nicht jedes Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, kann automatisch zwei Pässe haben. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen, die ab dem Jahr 2000 in Deutschland geboren wurden und schon mit der Geburt neben dem ausländischen Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass bekommen haben. Auch diejenigen, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden und auf Antrag im Jahr 2000 nach der Übergangsregelung (§ 40b StAG) eingebürgert wurden, können zwei Pässe haben, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen.
Alle anderen können nur in Ausnahmefällen – wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit unmöglich oder unzumutbar ist – zwei Pässe haben.

Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben können ohnehin die Staatsangehörigkeiten behalten, die sie durch ihre Abstammung von den Eltern erworben haben. Daran ändert sich nichts.

2. Wer bekommt nach dem neuen Gesetz den „Doppelpass“?

3. Was muss ich tun, wenn ich beide Pässe behalten will?

4. Ab wann gilt das neue Gesetz?

5. Was genau bedeutet nach dem Gesetz „in Deutschland aufgewachsen“?

6. Entstehen für mich Kosten, wenn ich beide Pässe behalten will?

7. Gibt es die Optionspflicht noch?

8. Wegen der bisherigen Optionsregelung musste ich mich bereits für einen Pass entscheiden – kann ich den zweiten Pass wiedererlangen?

9. Ich bin schon 22 Jahre alt, muss ich nach der neuen Regelung noch etwas unternehmen?

10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum neuen Gesetz habe?


Dort bitte jeweils die Nummern anklicken.





Hier kannst du mehr erfahren:
http://www.bundesregierung.de/Webs/B...eit/_node.html


  #16  
Alt 19.12.2014, 17:42
feyzade
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Beyazguel60 Beitrag anzeigen
https://einleben-zweipaesse.de/faq


1. Kann jeder, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, zwei Staatsangehörigkeiten besitzen ?
Nicht jedes Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, kann automatisch zwei Pässe haben. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen, die ab dem Jahr 2000 in Deutschland geboren wurden und schon mit der Geburt neben dem ausländischen Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass bekommen haben. Auch diejenigen, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden und auf Antrag im Jahr 2000 nach der Übergangsregelung (§ 40b StAG) eingebürgert wurden, können zwei Pässe haben, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen.
Alle anderen können nur in Ausnahmefällen – wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit unmöglich oder unzumutbar ist – zwei Pässe haben.

Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben können ohnehin die Staatsangehörigkeiten behalten, die sie durch ihre Abstammung von den Eltern erworben haben. Daran ändert sich nichts.

2. Wer bekommt nach dem neuen Gesetz den „Doppelpass“?

3. Was muss ich tun, wenn ich beide Pässe behalten will?

4. Ab wann gilt das neue Gesetz?

5. Was genau bedeutet nach dem Gesetz „in Deutschland aufgewachsen“?

6. Entstehen für mich Kosten, wenn ich beide Pässe behalten will?

7. Gibt es die Optionspflicht noch?

8. Wegen der bisherigen Optionsregelung musste ich mich bereits für einen Pass entscheiden – kann ich den zweiten Pass wiedererlangen?

9. Ich bin schon 22 Jahre alt, muss ich nach der neuen Regelung noch etwas unternehmen?

10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum neuen Gesetz habe?


Dort bitte jeweils die Nummern anklicken.





Hier kannst du mehr erfahren:
http://www.bundesregierung.de/Webs/B...eit/_node.html

Hi beyaz,

danke für die Infos, ein nützlicher Beitrag. Allerdings ändert sich die Gesetzgebung ständig in D. Gerade was die doppelte Staatsbürgerschaft.

Vor kurzem hieß es noch, dass ein Kind, das die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss am 21. Geburtstag eine der beiden zwingend abgeben.
Dann haben sie das geändert und es hieß, falls zum Zeitpunkt der Geburt eines der beiden Elterteile dt. gewesen ist, darf das Kind beide behalten.

Dennoch, ich denke das ist ein Thema was viele interessiert..
Danke dir

  #17  
Alt 19.12.2014, 18:14
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von feyzade Beitrag anzeigen


Hi beyaz,

danke für die Infos, ein nützlicher Beitrag. Allerdings ändert sich die Gesetzgebung ständig in D. Gerade was die doppelte Staatsbürgerschaft.

Vor kurzem hieß es noch, dass ein Kind, das die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss am 21. Geburtstag eine der beiden zwingend abgeben.
Dann haben sie das geändert und es hieß, falls zum Zeitpunkt der Geburt eines der beiden Elterteile dt. gewesen ist, darf das Kind beide behalten.

Dennoch, ich denke das ist ein Thema was viele interessiert..
Danke dir

Gerne

Ich weiß, deshalb auch dieser aktuelle Beitrag direkt von der BReg.

  #18  
Alt 20.12.2014, 11:19
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
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Doppelpass für 500.000 Deutsche

Ab sofort dürfen Kinder ausländischer Eltern beide Pässe behalten. Voraussetzung ist, acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang die Schule besucht zu haben.

Zitat:
Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht trat an diesem Samstag in Kraft. Allerdings sieht es bestimmte Auflagen vor. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrifft die neue Regelung etwa 500.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Von der sogenannten Optionspflicht befreit ist künftig, wer bis zum 21. Geburtstag entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder hier sechs Jahre lang die Schule besucht hat. Das Gleiche gilt für Kinder von Migranten, die hierzulande einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Zitat:
Doppelpass begünstigt Menschen aus der Türkei und arabischen Staaten

Vor allem die in Deutschland lebenden Türken können von der Neuregelung profitieren. Geduldet wird der Doppelpass aber auch bei Migranten, deren Herkunftsländer eine Ausbürgerung nicht akzeptieren. Dazu gehören Marokko, Iran, Algerien, Syrien und die meisten lateinamerikanischen Staaten.

Das neue Gesetz gilt nicht rückwirkend, sodass Menschen, die vor 1990 geboren wurden, diese Wahlmöglichkeit nicht haben. Sie haben die Nationalität ihrer Eltern.

Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschla...s-optionszwang
  #19  
Alt 23.12.2014, 22:14
Pleasuree
 
Beiträge: n/a
Reden

Zitat:
Zitat von Beyazguel60 Beitrag anzeigen


Was für ein Eid ???
Mir ist kein Eid bekannt !!!
Ich kenne das nur aus den USA, da wird ein Eid aufgesagt. .........


Also ich weiss auch nix von einem Eid. Musste ich zumindest vor 20 jahren nicht erbringen. Is das neu ??
  #20  
Alt 23.12.2014, 23:02
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Pleasuree Beitrag anzeigen
Also ich weiss auch nix von einem Eid. Musste ich zumindest vor 20 jahren nicht erbringen. Is das neu ??
Hahaha nein, nur falsche Vorstellungen


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