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#11
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Ach, wozu reinschauen? Ich meine das Desaster hat einen Namen, die WRV! Höhö, so bescheiden 'wird' das GG 'schon nicht sein können'. Immer schön nach'm Bauchgefühl, lol.
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#12
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AustürkerungsEid
Hey Aldärrrr, hiermit swöre ich feierlich, lan(!), dass ich ab sofort meine Fresse halde, wenn mich einer doof an macht, weischt. Werde läbe und furzse, auf das deutschesn landes Ei. Denn ich nix mierrr sein, türkesch staates wolfe.. hauu hauuuu whoooooooohohoooo.
Deutsch Polizei ich zusammenarbaide wollen und nix mehr so uffft auf die Fresse schlage deutsche und andere turisten! Sozialhilfä und "hat sie viel" ich schwöre ab von abhängigkeit und ich sei geläutert nun an. Und lan, ich schöre beim großen Raký-Gott... ab sofort werde ich wie der Biedermann nebenan ein sauberes feines Deutsch sprechen und schreiben - als sei ich immer und ewig hier assi-milliert! Donggg Donngggg donnggg - ohmmmm Budha ist mit mir und diesem christlichen EEiiiiiiiiIhhhhhdeeääää! |
#13
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Zitat:
Was für ein Eid ??? Mir ist kein Eid bekannt !!! Ich kenne das nur aus den USA, da wird ein Eid aufgesagt. ......... |
#14
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Zeig mir doch bitte den H4 Bescheid, wonach ich hilfsbedürftig sein soll !!! DANKE !!! PS. Ich bekomme keins, Grins Tüh vah vah......... Geändert von Beyazguel60 (07.11.2014 um 16:36 Uhr). |
#15
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https://einleben-zweipaesse.de/faq
1. Kann jeder, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, zwei Staatsangehörigkeiten besitzen ? Nicht jedes Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, kann automatisch zwei Pässe haben. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen, die ab dem Jahr 2000 in Deutschland geboren wurden und schon mit der Geburt neben dem ausländischen Pass ihrer Eltern auch den deutschen Pass bekommen haben. Auch diejenigen, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden und auf Antrag im Jahr 2000 nach der Übergangsregelung (§ 40b StAG) eingebürgert wurden, können zwei Pässe haben, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen. Alle anderen können nur in Ausnahmefällen – wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit unmöglich oder unzumutbar ist – zwei Pässe haben. Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben können ohnehin die Staatsangehörigkeiten behalten, die sie durch ihre Abstammung von den Eltern erworben haben. Daran ändert sich nichts. 2. Wer bekommt nach dem neuen Gesetz den „Doppelpass“? 3. Was muss ich tun, wenn ich beide Pässe behalten will? 4. Ab wann gilt das neue Gesetz? 5. Was genau bedeutet nach dem Gesetz „in Deutschland aufgewachsen“? 6. Entstehen für mich Kosten, wenn ich beide Pässe behalten will? 7. Gibt es die Optionspflicht noch? 8. Wegen der bisherigen Optionsregelung musste ich mich bereits für einen Pass entscheiden – kann ich den zweiten Pass wiedererlangen? 9. Ich bin schon 22 Jahre alt, muss ich nach der neuen Regelung noch etwas unternehmen? 10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum neuen Gesetz habe? Dort bitte jeweils die Nummern anklicken. Hier kannst du mehr erfahren: http://www.bundesregierung.de/Webs/B...eit/_node.html |
#16
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Zitat:
danke für die Infos, ein nützlicher Beitrag. Allerdings ändert sich die Gesetzgebung ständig in D. Gerade was die doppelte Staatsbürgerschaft. Vor kurzem hieß es noch, dass ein Kind, das die doppelte Staatsbürgerschaft hat, muss am 21. Geburtstag eine der beiden zwingend abgeben. Dann haben sie das geändert und es hieß, falls zum Zeitpunkt der Geburt eines der beiden Elterteile dt. gewesen ist, darf das Kind beide behalten. Dennoch, ich denke das ist ein Thema was viele interessiert.. Danke dir |
#17
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Zitat:
Ich weiß, deshalb auch dieser aktuelle Beitrag direkt von der BReg. |
#18
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Doppelpass für 500.000 Deutsche
Ab sofort dürfen Kinder ausländischer Eltern beide Pässe behalten. Voraussetzung ist, acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang die Schule besucht zu haben. Zitat:
Zitat:
Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschla...s-optionszwang |
#19
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Also ich weiss auch nix von einem Eid. Musste ich zumindest vor 20 jahren nicht erbringen. Is das neu ??
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#20
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