Vaybee!
  |   Mitglied werden   |   Hilfe   |   Login
 
Sie sind hier: Startseite > Vaybee! Forum > Gesundheit & Wellness


Hilfe Kalender Heutige Beiträge

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
  #1  
Alt 16.01.2015, 23:47
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen BGH Urteil: Rauchen auf Balkon kann zeitweise verboten werden

BGH Urteil:

Rauchen auf Balkon kann zeitweise verboten werden


Karlsruhe - Raucher können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden.

Unten rauchen die Nachbarn auf dem Balkon, oben stören sich zwei Nichtraucher am Qualm. Müssen sie den Rauch dulden? Nicht unbedingt, sagt der Bundesgerichtshof.

Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch für Andere eine „wesentliche Beeinträchtigung“ darstellt. Die endgültige Entscheidung in einem erbitterten Nachbarschaftsstreit ist das aber noch nicht: Die Juristen wiesen den Fall an das Landgericht Potsdam zurück. (Az.: V ZR 110/14)

Es ging um die Klage eines Ehepaars aus dem brandenburgischen Premnitz. Die beiden Nichtraucher wollten nicht akzeptieren, dass sie den Zigarettenqualm ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen sollen. Wie viel diese auf dem Balkon rauchen, blieb ungeklärt. Die Zahlen schwankten zwischen 12 und 20 Zigaretten täglich.

Der Bundesgerichtshof gab im Grundsatz dem klagenden Ehepaar recht. Die Richter legten jedoch keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für Balkone fest. Diese müssten immer am Einzelfall orientiert bestimmt werden, hieß es. Auch legten sie keine Höchstmengen für Zigaretten fest.

Ein zeitweiliges Rauchverbot ist dem Urteil zufolge grundsätzlich möglich, wenn der Rauch wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigung als störend empfunden wird. Ist das nicht der Fall, muss der Mieter nachweisen können, dass durch den Qualm eine reale Gefahr von Gesundheitsschäden besteht.

Das Landgericht Potsdam muss jetzt genau klären, ob und wie stark die klagenden Nichtraucher durch den Zigarettenrauch gestört werden oder ob er gesundheitsschädlich sein kann. Dann müssen die Richter gegebenenfalls die rauchfreien Zeiten festlegen.

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte auch beim Streit ums Rauchen, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann am Freitag. Es müssten die Rechte beider Seiten berücksichtigt werden.

dpa
  #2  
Alt 16.01.2015, 23:48
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Daumen hoch



Das Rauchen auf dem Balkon könnte sogar ganz verboten werden !!!


  #3  
Alt 16.01.2015, 23:52
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

Qualm vom Nachbarbalkon

Raucher müssen Rücksicht nehmen

Was für die einen der geliebte Glimmstängel, ist für andere nur Gestank. Schwierig wird es, wenn beide Nachbarn sind. Nun hat der BGH entschieden: Anwohner müssen Zigarettenrauch auf Nachbarbalkonen nicht grundsätzlich dulden.

Raucher können dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch als "wesentliche Beeinträchtigung" empfunden wird. Eine endgültige Entscheidung im konkreten Fall ist das aber noch nicht: Die Juristen wiesen den Fall an das Landgericht Potsdam zurück.

Rauchen akribisch dokumentiert

Dabei ging es um die Klage eines Ehepaars aus dem brandenburgischen Premnitz. Die beiden wollen nicht akzeptieren, dass sie den Zigarettenqualm ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen sollen. Die Beklagten rauchen auf dem Balkon und zwar zwölf bis 20 Zigaretten täglich. Die Kläger dokumentierten akribisch das Rauchen ihrer Nachbarn mit Zeitprotokollen und bis zu 20 Fotos am Tag. Sie fotografierten etwa den Aschenbecher auf dem Balkon unter ihnen.

Kläger wollen rauchfreie Zeit auf dem Balkon

Die Kläger wollen erreichen, dass das Paar nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zur Zigarette greifen darf. Konkret wollten sie eine rauchfreie Zeit zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr sowie zwischen 20 und 23 Uhr. In erster Instanz hatten die Kläger daher ein Protokoll vorgelegt, um zu dokumentieren, wann genau ihre Nachbarn rauchten. Wie oft die beiden Beklagten tatsächlich zur Zigarette greifen, gilt im Prozess nach wie vor als umstritten.

In Deutschland variiert das Rauchverbot in Gaststätten und auf Volksfesten je nach Bundesland. Bayern hat ein besonders striktes Rauchverbot, das unter anderem in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Bars, Cafés, Diskotheken und Restaurants gilt. Es wurde im August 2010 eingeführt. Nur auf privaten Veranstaltungen darf geraucht werden.


Quelle:
  #4  
Alt 17.01.2015, 00:00
Beyazguel60
 
Beiträge: n/a
Standard

Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon muss nicht geduldet werden

BGH-Urteil: Wer sich durch den Zigarettenrauch seiner Nachbarn auf dem Balkon gestört fühlt, kann durchsetzen, dass sich die Raucher an einen Zeitplan halten.

Voraussetzung ist eine "wesentliche Beeinträchtigung"


  #5  
Alt 13.08.2021, 21:13
Benutzerbild von Kevia
Kevia Kevia ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2021
Beiträge: 1
Standard

Zitat:
Zitat von Beyazguel60 Beitrag anzeigen
BGH Urteil:

Rauchen auf Balkon kann zeitweise verboten werden


Karlsruhe - Raucher können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden.

Unten rauchen die Nachbarn auf dem Balkon, oben stören sich zwei Nichtraucher am Qualm. Müssen sie den Rauch dulden? Nicht unbedingt, sagt der Bundesgerichtshof.

Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch für Andere eine „wesentliche Beeinträchtigung“ darstellt. Die endgültige Entscheidung in einem erbitterten Nachbarschaftsstreit ist das aber noch nicht: Die Juristen wiesen den Fall an das Landgericht Potsdam zurück. (Az.: V ZR 110/14)

Es ging um die Klage eines Ehepaars aus dem brandenburgischen Premnitz. Die beiden Nichtraucher wollten nicht akzeptieren, dass sie den Zigarettenqualm ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen sollen. Wie viel diese auf dem Balkon rauchen, blieb ungeklärt. Die Zahlen schwankten zwischen 12 und 20 Zigaretten täglich.

Der Bundesgerichtshof gab im Grundsatz dem klagenden Ehepaar recht. Die Richter legten jedoch keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für Balkone fest. Diese müssten immer am Einzelfall orientiert bestimmt werden, hieß es. Auch legten sie keine Höchstmengen für Zigaretten fest.

Ein zeitweiliges Rauchverbot ist dem Urteil zufolge grundsätzlich möglich, wenn der Rauch wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigung als störend empfunden wird. Ist das nicht der Fall, muss der Mieter nachweisen können, dass durch den Qualm eine reale Gefahr von Gesundheitsschäden besteht.

Das Landgericht Potsdam muss jetzt genau klären, ob und wie stark die klagenden Nichtraucher durch den Zigarettenrauch gestört werden oder ob er gesundheitsschädlich sein kann. Dann müssen die Richter gegebenenfalls die rauchfreien Zeiten festlegen.

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte auch beim Streit ums Rauchen, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann am Freitag. Es müssten die Rechte beider Seiten berücksichtigt werden.

dpa
Interessant wäre, ob das Urteil auch für gilt, welche mittels E-Zigaretten verdampft weden?
  #6  
Alt 12.12.2021, 08:03
kezbancan
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich ärgere mich seit einiger Zeit über Kollegen, die ständig Raucherpausen machen. Wie sieht die Rechtslage denn dann hier aus ? Es geht um eine Kollegin die sich Rechte herrausnimmt und keiner sagt was auf der Arbeit.
1. direkt nachdem sie eingestempelt hat geht sie rauchen geht
2. nach ihrer Frühstückspause um 9.15 geht sie rauchen
3. vor Ihrem Gang zur Postübergabe um 10.30 geht sie rauchen
4. um 11.30 Uhr geht sie rauchen
5. Um 12.30 geht sie rauchen
6. Um 13 Uhr ggeht sie in die Mittagspause und raucht, soll sie interessiert mich nicht
7. um 14.30 geht sie rauchen
8. um 15 Uhr geht sie rauchen und danach weis ich nicht was sie macht, weil ich feierabend habe.

Sie geht 8-10 x während ihres Dienstes rauchen, je Raucherpause sind das ca. 10-15 min macht dann 2-2,5 Stunden wo sie nicht arbeitet.

Ich habe zusätzlich den Verdacht dass sie regelmäßig Alkohol konsumiert, weil sie sich regelmäßig ins andere Büro verzieht, sich auf den Boden legt und schläft quasi sie schläft ihren Kater aus, schnarcht dann auch noch laut.

Bevor sie schlafen geht, legt sie zunächst eine Showeinlage ein, jammert sie hätte so starke Bauchschmerzen, sie könne weder sitzen noch stehen
wir sagen sie soll nach hause gehen oder zum Arzt, sagt sie auch Auto fahren wäre jetzt unmöglich, dann frage ich mich, wie schläft man in 2 sekunden ein und schnarcht wenn man doch so starke schmerzen hat ? komischerweise sind die schmerzen kurz vor ihren raucherpausen plötzlich verschwunden
sie verarscht uns auf jeglicher ebene

alle ärgern sich, stellen sich aber tot

ich fühle mich wie ein vulkan, der bald ausbricht
ich kann mir das nicht länger anschauen
weil es ungerecht ist
sowas darf doch nicht sein
das was sie nicht arrbeitet fällt auf uns zurück

um von sich abzulenken, hat die Tante der neuen Abteilungsleitung etwas persönliches geschenkt, diese hat das auch noch angenommen, obwohl das bestechung ist

die Alkibraut hat also ihren weg geebnet, in dem sie symbolisch durch diese schenkung uns allen sagen wollte, seht her, ihr könnt mir gar nichts, selbst die leiltung ist auf meiner seite

dabei kann die alte die neue Leitung gar nicht leiden

also verzwickter geht es nicht

ich brauche euren rat, was sollte man tun, welche vorgehensweise wäre richtig und was sollte man lieber nicht tun ?
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu