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#1
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türkische rente mit deutscher pass?
geht das überhaupt. Wie ist es denn eigentlich, wenn die rente einem aus der türkei als erbe hinterbleibt? Das muss man ja hier auch angeben... oder kriegen die das nicht mit? Habt ihr da erfahrung mit?
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#2
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Um in der TR erben zu können, muss man die TR Staatsbürgerschaft haben. Wenn man nun aber eine andere Staatsbürgerschaft hat, ist es wichtig, die sogenannte "pembe Kagid" zu haben (oder hieß die yesil kagid!?). Diese kannst du beim Konsulat bekommen, kriegste aber eigentlich bei der AUsbürgerung aus der TR Staatsbürgerschaft?
Naja, wie auch immer. Ohne dass Ding kannste jedes Erbe vergessen. Wenn Du dann aber dein erbe hast, musst du es am ende des jahres bei der Steuererklärung als Einnahme angeben. |
#3
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1) pembe kart ist gültig so lange du lebst. aber bei verlust wird sie nicht ersetzt! Also gut versteckeln!
2) Steuererklärung muss man in dem Land machen, in dem man lebt,. Also muss man seine Einnahmen aus der TR hier in Deutschland angeben (wenn man halt hier in D lebt und wohnt). Für die TR braucht man da nichts machen. |
#4
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und was ist mit der rente von deinem vater, falls du das mal erben solltest?
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