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#1
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Urlaub und Arbeitslos
Was passiert eigentlich, wenn man als arbeitlose für eine woche im Ausland war und erwischt wird? Habt ihr Erfahrung damit?
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#2
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Erwischt wird? Hmm.. soviel ich weiß ist es doch nicht verboten in Urlaub zu fliegen, man muss sich halt nur vorher abmelden.. oder?
Und wenn man erwischt wird, kann sicherlich wie bei jedem Vergehen die Leistung gestrichen werden.. |
#3
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Du denkst falsch....
Zitat:
Die Arbeitssuche ist deine Arbeit. Und das Arbeitsamt ist dein Arbeitgeber. Deshalb musst du dir von der Arbeitslosigkeit Urlaub nehmen. So hat man es mir damals erklärt. |
#4
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tilki1977 hat recht.
Das Amt muß auf jeden fall die, bis zu drei Wochen Urlaub die jedem Arbeitslosen jährlich zu stehen, absegnen. Und sie wird auch nur erteilt, wenn für diese Zeit keine konkreten Jobs in betracht kommen. Denn Arbeitssuchende müßen jederzeit erreichbar sein.Könnte ja plötzlich aus dem nichts ein Job heruntergesandt werden. Aber was jetzt zu tun ist? Welche Konsequenzen..Hmm...muß ein Jurist beanwtorten. |
#5
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Irgendwie, habt ihr am Thema vorbei geantwortet. Aber nett gemeint, danke. Denn die Ist Zustände weiss man ja normalerweise selber.
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#6
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Denn 'was könnte sein wenn' Zustand kannst du relativ einfach bei der Arbeitsagentur erfragen
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#7
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@athenax,
das Arbeitslosengeld kann bis zu 3 Monaten (glaube ich!) gesperrt werden. Jedoch kann man sich bis zu 3 Wochen pro Jahr ohne Grund beurlauben lassen. |
#8
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Wenn jemand seiner Meldepflicht bei der Arbeitsagentur nicht nachgeht, wird vermutlich dadurch die Leistung wegfallen oder man musst mit Sperrzeiten rechnen.
Geschickter wäre es gewesen, wenn man ein paar Wochen vor der Reiseantritt einen Antrag gestellt hätte. Normalerweise hätten sie den genehmigt, wenn man sich nicht erst vor kurzem arbeitsuchend gemeldet hat und wenn keine konkrete Stellen in Aussicht wären. Geändert von bahar64 (26.02.2009 um 13:23 Uhr). |